Zur Erreichung der im Regierungsabkommen formulierten Zielsetzungen werden die finanziellen Mittel vor allem zur nachhaltigen Finanzierung der Langzeitpflege und deren qualitätsvollen Weiterentwicklung, wie etwa durch Maßnahmen zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen und der Förderung der 24-Stunden-Betreuung, eingesetzt. Im Jahr 2016 hatten im Monatsdurchschnitt 454.897 Personen – das sind mehr als 5 % der österreichischen Bevölkerung – einen Anspruch auf Pflegegeld, 23.800 Personen haben im Monatsdurchschnitt eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung erhalten. Herausforderungen für die kommenden Jahre stellen nach wie vor die demografische Entwicklung und damit einhergehend längere Phasen der Pflegebedürftigkeit, die Zunahme der Anzahl von Personen mit demenziellen Beeinträchtigungen und das Erfordernis von Maßnahmen zur Prävention durch eine verstärkte Gesundheitsförderung, dar.
Überdies wird auf die veränderten gesellschaftspolitischen Bedingungen durch die Zunahme von Singlehaushalten und die zunehmende Berufstätigkeit von Frauen und einem damit verbundenen Rückgang der informellen Pflege Bedacht zu nehmen sein.
Im Bereich des Pflegegeldes soll eine Wertsicherung durch eine jährliche Valorisierung angestrebt werden.
In Umsetzung der Empfehlungen der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ wurde zur Koordination im Bereich Hospiz- und Palliativcare vom Ministerrat am 15.12.2015 ein Hospiz- und Palliativforum eingesetzt. Aufgabe dieses ist ua. die Mitarbeit bei der Entwicklung einer Regelfinanzierung für Hospiz- und Palliativeinrichtungen, was letztendlich eine Verbesserung der Situation betroffener Menschen herbeiführen soll.
Um die in Österreich bestehende sehr gute Qualität in der Langzeitpflege abzusichern und weiterzuentwickeln wurden bereits in den vergangenen Jahren mehrere Maßnahmen gesetzt, wie etwa kostenlose pensionsversicherungsrechtliche Absicherung für pflegende Angehörige ab der Pflegegeldstufe 3; Möglichkeit einer Pflegekarenz und Pflegeteilzeit mit einem Rechtsanspruch auf ein Pflegekarenzgeld; Gewährung von Zuwendungen zu den Kosten für die Ersatzpflege bei Verhinderung der Hauptpflegeperson; Hausbesuche bei PflegegeldbezieherInnen im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege durch diplomierte Pflegefachkräfte, seit 1.1.2015 auch auf Wunsch der Betroffenen; Durchführung von Angehörigengesprächen bei psychischen Belastungen pflegender Angehöriger; Entwicklung einer Demenzstrategie; Erhöhung des Pflegegeldes um 2 % mit Wirkung vom 1. Jänner 2016. Für eine einheitliche Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Jugendlichen und aus Gründen der Rechtssicherheit wurde eine eigene Verordnung über die Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Jugendlichen (Kinder-Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz – Kinder-EinstV), die mit Wirkung vom 1. September 2016 in Kraft getreten ist, erlassen.
Als weitere Schritte soll nunmehr die Umsetzung der Demenzstrategie erfolgen und die Situation pflegender Angehöriger im Rahmen einer Studie erhoben werden.
Auf Grund der am 1.1.2017 in Kraft getretenen Novelle zum Pflegefondsgesetz werden für die Erweiterung der Angebote der Hospiz- und Palliativbetreuung für die Dauer der Finanzausgleichsperiode 2017 bis 2021 zusätzlich 18 Millionen Euro jährlich zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln soll auch ein weiterer Schritt gesetzt werden, um Menschen ein würdevolles Sterben auch in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.