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KENNZAHL

Unterstützung gem. § 21a BPGG an pflegende Angehörige

2016
Kennzahl teilweise erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Nach einer leicht rückläufigen Entwicklung im Jahr 2015 ist die Zahl der Bewilligungen im Jahr 2016 wieder angestiegen. Mit Wirkung vom 1. Jänner 2017 wurden die jährlichen Höchstzuwendungen für nahe Angehörige, die eine minderjährige pflegebedürftige Person oder eine Person mit demenzieller Beeinträchtigung pflegen um € 300.- erhöht, sodass die jährliche Höchstzuwendung bis zu € 2.500.- betragen kann. Damit soll den besonderen Belastungen der Angehörigen, die diesen Personenkreis pflegen und betreuen, Rechnung getragen werden. Dadurch ist auch eine Zunahme der Anzahl von Personen, die eine Zuwendung erhalten werden, zu erwarten.


Quelle

Statistik des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Berechnungsmethode

Anzahl der unterstützten Personen