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KENNZAHL

Unterstützung gem. § 21a BPGG an pflegende Angehörige

2017
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Mit Wirkung vom 1. Jänner 2017 wurden die jährlichen Höchstzuwendungen für nahe Angehörige, die eine minderjährige pflegebedürftige Person oder eine Person mit demenzieller Beeinträchtigung pflegen um € 300.- erhöht, sodass die jährliche Höchstzuwendung bis zu € 2.500.- betragen kann. Damit soll den besonderen Belastungen der Angehörigen, die diesen Personenkreis pflegen und betreuen, Rechnung getragen werden. Dadurch ist auch eine Zunahme der Anzahl von Personen, die eine Zuwendung erhalten werden, zu erwarten. Infolge einer Systemumstellung im Sozialministeriumservice von Fonds-SAP auf HV-SAP mit 1.1.2018 musste aus organisatorisch erforderlichen Gründen die Eingabemöglichkeit in das frühere System mit 5.12.2017 beendet werden. Der Istzustand 2017 von 8.657 Zuwendungen beinhaltet daher nur die von 1.1.2017 bis 4.12.2017 gewährten Zuwendungen, weshalb der Vergleich mit den Vorjahren nicht aussagekräftig ist.


Quelle

Statistik des Sozialministeriums

Berechnungsmethode

Anzahl der unterstützten Personen