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MASSNAHME

Sicherstellung einer raschen Verfahrensdauer bei Pflegegeldverfahren.

Sicherstellung einer raschen Verfahrensdauer bei Pflegegeldverfahren.

2016
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Durchschnittliche Verfahrensdauer zur Gewährung von Pflegegeld

Details zur Kennzahl

2016

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

59,8

Tage

Zielzustand

60

Tage

Erläuterung der Entwicklung

Die rasche Durchführung von Pflegegeldverfahren durch die Entscheidungsträger stellt eine wichtige Maßnahme dar, um den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen in kurzer Zeit die notwendige finanzielle Hilfe zukommen zu lassen. In diesem Sinne wurde ein Zielwert für die Entscheidungsträger von 60 Tagen für die Durchführung dieser Verfahren vom Sozialministerium festgelegt. Die Einhaltung dieses Zielwertes wird anhand von statistischen Auswertungen aus der Anwendung PFIF des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom Sozialministerium überprüft, um bei Überschreitungen geeignete Maßnahmen setzen zu können. Die durchschnittliche Verfahrendauer bei Neuzuerkennungen von Pflegegeld betrug 2016 bei allen Entscheidungsträgern 59,8 Tage. Dadurch wurde das Ziel einer durchschnittlichen Verfahrensdauer unter 60 Tagen bei allen Entscheidungsträgern, wie auch in den Vorjahren, erreicht.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

60


Quelle

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

Berechnungsmethode

Anzahl der Tage bei Neuanträgen