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KENNZAHL

BezieherInnen von Pflegekarenzgeld

BezieherInnen von Pflegekarenzgeld

2016
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Maßnahme der Pflegekarenz und Pflegeteilzeit wurde mit 01.01.2014 eingeführt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für eine bestimmte Zeit zu ermöglichen, die Pflegesituation (neu) zu organisieren und dadurch eine Doppelbelastung zu vermeiden. Dies gilt insbesondere im Falle eines plötzlich auftretenden Pflegebedarfs einer/eines nahen Angehörigen. Zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie zur finanziellen Unterstützung pflegender Angehöriger wurde überdies ein Rechtsanspruch auf ein Pflegekarenzgeld geschaffen. Schon im ersten Jahr der Einführung wurde insgesamt 2.321 Personen ein Pflegekarenzgeld gewährt, im Jahr 2015 erfolgte eine Gewährung an insgesamt 2.577 Personen, im Jahr 2016 wurde die Leistung an insgesamt 2.616 Personen gewährt. Aufgrund des steigenden Bekanntheitsgrades der Maßnahme (u. a. durch umfangreiche Information durch das Sozialministerium) ist weiterhin von einer steigenden Anzahl der BezieherInnen von Pflegekarenzgeld auszugehen.


Quelle

Statistik des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Berechnungsmethode

Anzahl der PflegekarenzgeldbezieherInnen sowie Ausmaß des jeweils gewährten Pflegekarenzgeldes; Hochrechnung entsprechend der Gesetzesunterlagen (WFA)