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MASSNAHME

Weiterentwicklung des Produktsicherheitsrechts (v.a. durch Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz)

Weiterentwicklung des Produktsicherheitsrechts (v.a. durch Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz)

2015
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Erreichen einer europarechtlichen Regelung für Tätowiermittel. Abschluss der Verhandlungen über den EU VO-Vorschlag über die Sicherheit von Verbraucherprodukten (Änderung der EU RL Produktsicherheit) in Brüssel.

Details zum Meilenstein

2015

Istzustand (2015)

Die Kommission hat angekündigt, die Tattoofarben im Rahmen des Chemikalienregimes REACH regeln zu wollen. Damit wurde erreicht, dass sich die Kommission des Problems annimmt, auch wenn der Beschluss einer Regelung erst in einigen Jahren zu erwarten ist. Der EU VO Vorschlag über die Sicherheit von Verbraucherprodukten konnte ebenfalls nicht abgeschlossen werden. Der österreichische Standpunkt zur strittigen Frage der Herkunftskennzeichnung wurde vorerst erfolgreich eingebracht. Allerdings gibt es nach wie vor keine Mehrheitsbildung, sodass die Pattsituation weiter besteht.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Zielzustand (Datum)

29. Juni 2014

Zielzustand (Beschreibung)

Erreichen einer europarechtlichen Regelung für Tätowiermittel. Abschluss der Verhandlungen über den EU VO-Vorschlag über die Sicherheit von Verbraucherprodukten (Änderung der EU RL Produktsicherheit) in Brüssel

Erläuterung der Entwicklung

Es kann als Erfolg angesehen werden, dass sich die Kommission der Tattoofarben annimmt, auch wenn aus Sicht des Verbraucherschutzes eine rasche Entscheidung der Kommission einer Regelung in REACH vorzuziehen gewesen wäre. Betreffend den EU Vorschlag zur Produktsicherheit kann es ebenfalls als Erfolg angesehen werden, dass die Herkunftskennzeichnung nicht beschlossen wurde, wenngleich der Beschluss der Verordnung natürlich wünschenswert gewesen wäre.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise