MASSNAHME
KonsumentInnenfreundliche Gestaltung des Reiserechts im Rahmen der Änderung der Pauschalreise-Richtlinie
KonsumentInnenfreundliche Gestaltung des Reiserechts im Rahmen der Änderung der Pauschalreise-Richtlinie (Anpassung an neue Buchungsformen [„dynamic packaging“], Verbesserung der Insolvenzabsicherung für KundInnen insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext).
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Mitwirkung an österreichischer Positionierung bei den laufenden Verhandlungen in Brüssel – Start.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2015)
Der Richtlinienvorschlag wurde im Sommer 2015 beschlossen. Österreich stimmte dagegen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2014
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2014
Zielzustand (Beschreibung)
Mitwirkung an österreichischer Positionierung bei den laufenden Verhandlungen in Brüssel – Start: Bis zur Finalisierung der Dossiers konsumentenpolitische Position in der laufenden innerösterreichischen Koordinierung und in den laufenden Verhandlungen in Brüssel zur Revision der Pauschalreise-RL und der Fluggastrechte- VO einbringen. Beschluss der RL/VO bis ca. Mitte 2015 zu erwarten
Erläuterung der Entwicklung
Aus Sicht des Verbraucherschutzes ist zu begrüßen, dass die Richtlinie beschlossen wurde. Es wurde das ablehnende Abstimmungsverhalten Österreichs bedauert. Die Richtlinie bringt Verbesserungen, auch wenn nicht alle Erwartungen erfüllt werden konnten. Die Richtlinie bringt insb mehr Klarheit für Konsumentinnen über den Anwendungsbereich der Richtlinie bei neuen Buchungsformen. Eine Insolvenzabsicherung für reine Flugreisen konnte nicht erreicht werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend