MASSNAHME
Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Faktisches Pensionsantrittsalter (Männer)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
61,27Jahre
Zielzustand
60,3Jahre
Erläuterung der Entwicklung
Die Maßnahmen aus dem Budgetbegleitgesetz und dem Sozialrechtsänderungsgesetz 2012 („Rehab vor Pension“, „Invaliditätspension neu“, „Gesundheitsstraße“, Fit2work“) zeigen Erfolge.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2013
Ausgangspunkt der Planung
59,6
Quelle
Statistikdaten der PV-Träger
Berechnungsmethode
Durchschnittliches Alter bei Pensionsantritt von Männern in der gesetzlichen Pensionsversicherung nach ASVG, GSVG, BSVG
Kennzahl: Faktisches Pensionsantrittsalter (Frauen)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
59,19Jahre
Zielzustand
58,3Jahre
Erläuterung der Entwicklung
Die Maßnahmen aus dem Budgetbegleitgesetz und dem Sozialrechtsänderungsgesetz 2012 („Rehab vor Pension“, „Invaliditätspension neu“, „Gesundheitsstraße“, Fit2work“) zeigen Erfolge.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2013
Ausgangspunkt der Planung
57,5
Quelle
Statistikdaten der PV-Träger
Berechnungsmethode
Durchschnittliches Alter bei Pensionsantritt von Frauen in der gesetzlichen Pensionsversicherung nach ASVG, GSVG, BSVG.