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MASSNAHME

Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters.

2015
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Faktisches Pensionsantrittsalter (Männer)

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

61,27

Jahre

Zielzustand

60,3

Jahre

Erläuterung der Entwicklung

Die Maßnahmen aus dem Budgetbegleitgesetz und dem Sozialrechtsänderungsgesetz 2012 („Rehab vor Pension“, „Invaliditätspension neu“, „Gesundheitsstraße“, Fit2work“) zeigen Erfolge.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

59,6


Quelle

Statistikdaten der PV-Träger

Berechnungsmethode

Durchschnittliches Alter bei Pensionsantritt von Männern in der gesetzlichen Pensionsversicherung nach ASVG, GSVG, BSVG

Kennzahl: Faktisches Pensionsantrittsalter (Frauen)

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

59,19

Jahre

Zielzustand

58,3

Jahre

Erläuterung der Entwicklung

Die Maßnahmen aus dem Budgetbegleitgesetz und dem Sozialrechtsänderungsgesetz 2012 („Rehab vor Pension“, „Invaliditätspension neu“, „Gesundheitsstraße“, Fit2work“) zeigen Erfolge.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

57,5


Quelle

Statistikdaten der PV-Träger

Berechnungsmethode

Durchschnittliches Alter bei Pensionsantritt von Frauen in der gesetzlichen Pensionsversicherung nach ASVG, GSVG, BSVG.