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WIRKUNGSZIEL

Nachhaltige Sicherung des staatlichen Pensionssystems für die Sozialversicherten.

Nachhaltige Sicherung des staatlichen Pensionssystems für die Sozialversicherten.

2015
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Umfeld der UG 22 ist durch das Umlageverfahren (Verhältnis beitragszahlende Personen zu leistungsbeziehende Personen) bzw. durch das Verhältnis der daraus resultierenden Erträge zu den entsprechenden Aufwendungen definiert. Wobei die durch Beiträge nicht gedeckten Aufwendungen durch einen Beitrag des Bundes ausgeglichen werden.

Von 2014 auf 2015 stiegen die Beitragseinnahmen um 4,4 %. Im gleichem Zeitraum erhöhten sich die Versicherungsleistungen inkl. der Ersätze für Rehabilitationsgeld um 2,8%. Durch dieses vorteilhafte Verhältnis reduzierte sich die Ausfallhaftung des Bundes gegenüber dem Vorjahr um 2,9%. Für das Jahr 2015 beträgt die Ausfallhaftung des Bundes (exkl. Ausgleichszulage, Partnerleistung, Beiträge für Teilversicherte) 7,489 Mrd.€.