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MASSNAHME

Stabilisierung des Verhältnisses von Dienstgeberbeitrag und Bundeszuschuss zum Sonderruhegeld

Stabilisierung des Verhältnisses von Dienstgeberbeitrag und Bundeszuschuss zum Sonderruhegeld

2015
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Deckungsgrad der Ersatzleistung des Bundes durch Beiträge der Dienstgeber

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

77,8

%

Zielzustand

75

%

Erläuterung der Entwicklung

Der gesetzlich geforderte Deckungsgrad von 75 % wäre bereits mit einem Beitragssatz von 3,57 % erreicht worden. Der geltende Beitragssatz von 3,7 % hat zu zusätzlichen Beiträgen in Höhe von 1,378 Mio.€ geführt. Die Abweichung beträgt daher mit 2,8 % weniger als 5 %. Erst ab einer Abweichung von 5 % ist eine Anpassung des Beitragssatzes vorgesehen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

75


Quelle

Erfolgsrechnungen der Pensionsversicherungsträger; eigene Berechnungen

Berechnungsmethode

Dienstgeberbeiträge für NSchG-Versicherte gebrochen durch Ersatzleistung des Bundes lt. Erfolgsrechnung mal 100