MASSNAHME
Stabilisierung des Verhältnisses von Dienstgeberbeitrag und Bundeszuschuss zum Sonderruhegeld
Stabilisierung des Verhältnisses von Dienstgeberbeitrag und Bundeszuschuss zum Sonderruhegeld
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Deckungsgrad der Ersatzleistung des Bundes durch Beiträge der Dienstgeber
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
77,8%
Zielzustand
75%
Erläuterung der Entwicklung
Der gesetzlich geforderte Deckungsgrad von 75 % wäre bereits mit einem Beitragssatz von 3,57 % erreicht worden. Der geltende Beitragssatz von 3,7 % hat zu zusätzlichen Beiträgen in Höhe von 1,378 Mio.€ geführt. Die Abweichung beträgt daher mit 2,8 % weniger als 5 %. Erst ab einer Abweichung von 5 % ist eine Anpassung des Beitragssatzes vorgesehen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2013
Ausgangspunkt der Planung
75
Quelle
Erfolgsrechnungen der Pensionsversicherungsträger; eigene Berechnungen
Berechnungsmethode
Dienstgeberbeiträge für NSchG-Versicherte gebrochen durch Ersatzleistung des Bundes lt. Erfolgsrechnung mal 100