MASSNAHME
Umsetzg. der EU-HWRL, Erhaltung, Verbessrg. und Erneuerg. der Wirkung von Schutzmaßn. u. d. Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung
Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie, Erhaltung, Verbesserung und Erneuerung der Wirkung von Schutzmaßnahmen gegen Naturgefahren und der Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der Schutzwälder mit ausreichend hoher Schutzwirkung
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
42%
Zielzustand
42%
Erläuterung der Entwicklung
Der Prozentsatz der Wälder mit ausreichend hoher Schutzwirkung ist in den Jahren 2010 bis 2015 leicht angestiegen. Eine signifikante Veränderung der Kennzahl ist nur langfristig zu erwarten.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2010
Ausgangspunkt der Planung
41
Quelle
BMLFUW, III/4
Berechnungsmethode
Jährliche Abschätzung der Schutzfunktionalität unterlegt mit Erfahrungswerten aus praktischen Projektdurchführungen, wo standörtlich 30 Parameter erhoben werden (www.isdw.at – nähere Informationen); Ampelfarben: rot (geringe Schutzwirkung – kritisch), gelb (verminderte Schutzwirkung – kritisch-labil), grün (ausreichend hohe Schutzwirkung)
Meilenstein: Die Hochwasserrisikomanagementpläne treten in Kraft
Details zum Meilenstein
Istzustand (2015)
Die Hochwasserrisikomanagementpläne sind planmäßig in Kraft getreten
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2013
Zielzustand (Datum)
21. Dezember 2015
Zielzustand (Beschreibung)
Die Hochwasserrisikomanagementpläne treten mit 22.12.2015 in Kraft
Erläuterung der Entwicklung
Der erste Zyklus der Umsetzung der Hochwasserrichtlinie konnte mit der Veröffentlichung des Hochwasserrisikomanagementplans fristgerecht abgeschlossen werden. Sämtliche Unterlagen sind auf http://wisa.bmlfuw.gv.at/fachinformation/hochwasserrisiko.html abrufbar.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze