MASSNAHME
Länder und Gemeinden werden bei Implementierung unterstützt
Länder und Gemeinden werden bei der Implementierung der 2014 erlassenen neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung und der 2014 beschlossenen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG bedarfsgerecht unterstützt.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Die Implementierung der neuen VRV und der 15a Vereinbarung zur Reform des subnationalen Haushaltsrechts durch Länder und Gemeinden wird vorangetrieben.
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
9Anzahl
Zielzustand
9Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die VRV 2015 wird im Jahr 2019 bzw. 2020 für Länder und Gemeinden in Kraft treten. Nach Erlassung der VRV 2015 begann das BMF Vorbereitungsarbeiten zur Unterstützung der Umsetzung der VRV 2015 durch Länder und Gemeinden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2014
Ausgangspunkt der Planung
1
Quelle
BGBl II Nr. 313/2015
Berechnungsmethode
Erstellung der VRV 2015