MASSNAHME
Umsetzung der Maßnahmen zur Reform des Wehrdienstes.
Umsetzung der Maßnahmen zur Reform des Wehrdienstes.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Maßnahmen zur Reform des Wehrdienstes wurden umgesetzt (siehe Zwischenbericht 2016 an die Bundesregierung zur Reform des Wehrdienstes).
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
153Anzahl
Zielzustand
150Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Im Jahr 2016 wurden Maßnahmen wie z. B. Änderungen des Bewachungssystems von militärischen Liegenschaften und Einbettung der Miliz in Wirtschaft und Gesellschaft umgesetzt. Die Wehrdienstreform ist planmäßig mit Masse abgeschlossen, die noch ausstehenden Maßnahmen (z. B. Verbesserung von Unterkünften, weitere Ausstattung mit Simulationssystemen, Herstellung von gratis WLAN-Zugängen etc.) werden im Zuge mittel- bis längerfristiger Beschaffungs- bzw. Infrastrukturmaßnahmen realisiert.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2014
Ausgangspunkt der Planung
133
Quelle
Fortschrittsgespräche.
Berechnungsmethode
Addition der abgeschlossenen Maßnahmen im Rahmen der Fortschrittsgespräche.