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WIRKUNGSZIEL

Gewährleistung der staatlichen Souveränität.

2016
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Aufgrund der eingetretenen Veränderung der Sicherheits- und Bedrohungslage, des daraus resultierenden Entschließungsantrags aller Parlamentsfraktionen Ende 2015 wurden 2016 die Bearbeitung zu „Landesverteidigung 21.1“ begonnen. Im Juli 2016 wurde durch die Bundesregierung die Reorganisation des Österreichischen Bundesheeres, Grundsätzliche Angelegenheiten der Heeresorganisation, der Garnisonierung und die Benennung der Truppen beschlossen.
Zielsetzungen sind die Stärkung der Truppe, die Erhöhung der Reaktionsfähigkeit sowie die Ermöglichung schnellerer Abläufe und besserer Koordinierung.

Bei der Erstellung des Bundesvoranschlags 2016 stand die Umsetzung der Maßnahmen zum Strukturpaket „ÖBH 2018“ im Vordergrund. Die Veränderung der sicherheitspolitischen Lage erforderte die Neuausrichtung mit der „Landesverteidigung 21.1“ und eine Abkehr von den spezifischen Zielen zum „ÖBH 2018“. Zudem beeinflusste die Neuausrichtung die Zielerreichung bei der Stärkung der Einsatzorganisation und beim Besetzungsgrad bei den Waffengattungen mit hoher Einsatzwahrscheinlichkeit. Die Entwicklung der internationalen Kooperationen war durch die Neuausrichtung nicht betroffen.