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MASSNAHME

Umsetzung der Maßnahmen zur Reform des Wehrdienstes.

2016
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Maßnahmen zur Reform des Wehrdienstes wurden umgesetzt (siehe Zwischenbericht 2016 an die Bundesregierung zur Reform des Wehrdienstes).

Details zur Kennzahl

2016

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

153

Anzahl

Zielzustand

150

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Im Jahr 2016 wurden Maßnahmen wie z. B. Änderungen des Bewachungssystems von militärischen Liegenschaften und Einbettung der Miliz in Wirtschaft und Gesellschaft umgesetzt. Die Wehrdienstreform ist planmäßig mit Masse abgeschlossen, die noch ausstehenden Maßnahmen (z. B. Verbesserung von Unterkünften, weitere Ausstattung mit Simulationssystemen, Herstellung von gratis WLAN-Zugängen etc.) werden im Zuge mittel- bis längerfristiger Beschaffungs- bzw. Infrastrukturmaßnahmen realisiert.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2014

Ausgangspunkt der Planung

133


Quelle

Fortschrittsgespräche.

Berechnungsmethode

Addition der abgeschlossenen Maßnahmen im Rahmen der Fortschrittsgespräche.