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Vorhaben

Eurofighter - Verlängerung der logistischen Verträge für Luftfahrzeug und Triebwerk

2020
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016

Nettoergebnis in Tsd. €: -210.756

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Mit den EFT-Kaufverträgen aus dem Jahre 2003 (V1/V2) wurden 15 Flugzeuge, der Simulator, Reservekomponenten, ein Erstvorrat an Ersatzteilen, Publikationen und Ausbildung zur Wahrung der Luftraumüberwachung beschafft.

Die Services für Betrieb und Materialerhaltung des EFT-Systems, wie die flugsicherheitsrelevanten
. Data-Services
. Change Services
. Training
. Ground Support System Services
. Supply Logistics Services und
. Maintenance Repair and Overall Services
waren in den Kaufverträgen (V1/V2) nicht enthalten.

Diese Services waren mit vier verschiedenen technisch/logistischen-Verträgen, nämlich dem
. In-Service-Support Vertrag (ISS) mit EF-GmbH für logistische Leistungen und Produkte des Luftfahrzeuges
. Maintenance Contract (MC) mit Fa. Airbus für technische Systemunterstützung
. Training Device Service (TDS) mit EF-GmbH für Betrieb und Materialerhaltung des EFT-Simulators
. Triebwerksvertrag (EJ) mit Fa. Eurojet für Betrieb und Materialerhaltung der Triebwerke
mit der Aufnahme des Flugbetriebes im Jahre 2007 abzudecken.

Der ISS-, TDS- und MC-Vertrag wurde im Jahre 2011 das erste Mal um fünf bzw. acht Jahre verlängert. Der EJ-Vertrag läuft in seiner ersten Periode noch bis Februar 2016, weshalb nunmehr der Triebwerksvertrag und der ISS-Vertrag mit 16. Februar 2016 zu verlängern sind.

Die Verlängerung beider Verträge wird bis zum Jahre 2024 – das sind acht Jahre – mit einer jährlichen Auflösungsmöglichkeit angestrebt.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die militärstrategische Zielsetzung des Österreichischen Bundesheeres, abgeleitet aus den sicherheits- und verteidigungspolitischen Vorgaben, ist der militärische Souveränitätsschutz der Republik Österreich im In- und Ausland. Das Militärstrategische Konzept 2017, als das zentrale militärstrategische Grundsatzdokument des Österreichischen Bundesheeres, definiert daher auch als eine der Einsatzaufgaben im Rahmen der militärischen Landesverteidigung die „Überwachung des österreichischen Luftraumes“ als permanente Aufgabe sowie die „Sicherung des österreichischen Luftraumes“ und die „Verteidigung der territorialen Integrität Österreichs am Boden und im Luftraum gegen subkonventionelle und konventionelle Angriffe“ als anlassbezogene Aufgaben. Zusätzlich ist als eine der anlassbezogenen Aufgaben innerhalb der Europäischen Union bzw. in Nachbarstaaten die „Grenzüberschreitende aktive Luftraumüberwachung, Beitragsleistung bzw. gegenseitige Unterstützung bei anlassbezogenen Luftraumsicherungsoperationen im Rahmen staatsvertraglicher Übereinkommen“ definiert.
Die diesbezüglichen Vorgaben und Details sind:
• im Regierungsprogramm 2017 – 2022 (Seite 51): Das ÖBH muss weiterhin auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus zur Bewältigung von Assistenz-Aufgaben, zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt sowie zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfangs befähigt sein,
• im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018 (Seite 82): Das Bundesheer muss auf der Grundlage der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie, des Wehrdienstberichtes, des Milizsystems und der Immerwährenden Neutralität an die zukünftigen Herausforderungen und Aufgaben angepasst werden. Eine Verbesserung der Fähigkeiten sowohl zur militärischen Landesverteidigung als auch für Assistenzeinsätze ist anzustreben,
• in der Österreichischen Sicherheitsstrategie 2013 unter Punkt 4.4 Verteidigungspolitik Absatz Militärische Landesverteidigung Zi. 8,
• in der Teilstrategie Verteidigungspolitik 2014 unter Punkt 3 Verteidigungspolitische Zielsetzungen Zi. 1 (Gewährleistung der staatlichen Souveränität und Integrität) und Zi. 3 (Leistung eines militärischen Solidarbeitrages zum sicherheitspolitischen Handeln der EU), unter Punkt 4 Verteidigungspolitisches Konzept Österreich und unter Punkt 5.2 Verteidigungspolitisches Leistungsprofil Absatz Landesverteidigung und Assistenz sowie
• im Militärstrategischen Konzept 2017 unter den Punkten 2.1.1 Militärische Landesverteidigung, 2.2 Einsatzaufgaben im Ausland, 4.1.3 Luftraumsicherungsoperationen, 4.2 Militärische Luftraumüberwachung
abgebildet.
Ein besteht kein signifikanter Beitrag des Vorhabens zu den UN Nachhaltigkeitszielen (SDGs).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Die Luftraumüberwachung (LRÜ) mit dem Waffensystem EUROFIGHTER (EFT) ist weiterhin sichergestellt

Beschreibung des Ziels

Das Waffensystem EFT stellt eine wesentliche Komponente für die LRÜ Österreichs dar. Um die Einsatzfähigkeit des Waffensystems EFT als Beitrag zur aktiven LRÜ sicherzustellen, ist die Verlängerung/Erneuerung der beiden technisch/logistischen Unterstützungsverträge ab März 2016 unabdingbar.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Eurofighter-Einsätze gewährleistet

Ausgangszustand 2016:

Die LRÜ ist bis Februar 2016 mit dem vorhandenen Waffensystem EFT aktiv sichergestellt.

Zielzustand 2020:

Die LRÜ ist bis 2024 mit dem vorhandenen Waffensystem EFT aktiv sichergestellt.

Istzustand 2020:

Die aktive Luftraumüberwachung mit dem Luftfahrzeugsystem Eurofighter ist weiterhin sichergestellt.

Datenquelle:
BMLV / Sektion III / Direktion Rüstung und Beschaffung iVm der Luftzeugabteilung und dem Materialstab Luft

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Beschaffung von flugzeugbezogenen (ISS-Vertrag) und triebwerksseitigen Logistikleistungen (EJ-Vertrag)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Um den Abschluss der beiden Logistikverträge bis Februar 2016 zu gewährleisten, sind die Vorbereitungsmaßnahmen bereits im Oktober 2014 eingeleitet worden.
Hierzu wurden die auslaufenden Verträge hinsichtlich ihrer Wirkungen einer abschließenden Prüfung unterzogen. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass eine überwiegende Fortschreibung der bisherigen Leistungen in die neuen Verträge zweckmäßig ist. Darüber hinaus gibt es bei einzelnen Leistungspunkten Ergänzungen, Streichungen bzw. Neuaufnahmen, die in die neuen Verträge nach ausführlichen Verhandlungen inkorporiert bzw. gestrichen werden.
Nunmehr sind mit der EF-Industrie (EF-GmbH und Fa. Eurojet) Vertragsverhandlungen zu führen und in weiterer Folge der Abschluss der beiden Logistikverträge erforderlich, um die Luftfahrzeuge auch nach dem Februar 2016 betreiben zu können.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2016 - 2020
2016
2017
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-210.756

Tsd. Euro

Plan

-190.875

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

210.756

Tsd. Euro

Plan

190.875

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

210.756

Tsd. Euro

Plan

190.875

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-19.537

Tsd. Euro

Plan

-52.275

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

19.537

Tsd. Euro

Plan

52.275

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

19.537

Tsd. Euro

Plan

52.275

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-42.569

Tsd. Euro

Plan

-34.650

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

42.569

Tsd. Euro

Plan

34.650

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

42.569

Tsd. Euro

Plan

34.650

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-31.445

Tsd. Euro

Plan

-34.650

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

31.445

Tsd. Euro

Plan

34.650

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

31.445

Tsd. Euro

Plan

34.650

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-36.821

Tsd. Euro

Plan

-34.650

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

36.821

Tsd. Euro

Plan

34.650

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

36.821

Tsd. Euro

Plan

34.650

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-80.384

Tsd. Euro

Plan

-34.650

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

80.384

Tsd. Euro

Plan

34.650

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

80.384

Tsd. Euro

Plan

34.650

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA wurde mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 302,4 Mio. € kalkuliert. Tatsächlich sind bis dato finanzielle Auswirkungen in der Höhe von 210,76 Mio. € eingetreten.
Die oa. Beträge der Ergebnisrechnung beziehen sich aufgrund technischer Vorgaben der Applikation auf einen fünfjährigen Betrachtungszeitraum der Aufwendungen. Die angeführte Differenzsumme ergab sich im Wesentlichen durch Änderung der Rahmenbedingungen, bspw. Durchführung von Modifikationen am Luftfahrzeugsystem zur Beseitigung von Obsoleszenzen in den Jahren 2017 bis 2020 (Triebwerksteuerung, Ground Support System, etc.) bzw. auch durch Vorauszahlung von fix bestellten Leistungen aus dem Jahr 2021 bereits im Jahr 2020. Bedingt durch die COVID-19 Pandemie musste die vertraglich bedungene Evaluierung der Verträge mit den Auftragnehmern von 2020 auf 2021 verschoben werden, wodurch sich die in der Ergebnisrechnung angeführten Ist-Beträge, insbesondere 2020, in Abhängigkeit dieser Vertragsevaluierung und der damit verbundenen Endabrechnung noch ändern können. Da die Verträge bis 2024 laufen sollen, ist eine neuerliche interne Gesamtevaluierung spätestens 2025 vorgesehen.

Gesamtbeurteilung

Mit den Eurofighter (EFT) – Kaufverträgen aus dem Jahre 2003 (V1/V2) wurden 15 Flugzeuge, der Simulator, Reservekomponenten, ein Erstvorrat an Ersatzteilen, Publikationen und Ausbildung zur Wahrung der Luftraumüberwachung beschafft. Die Services für Betrieb und Materialerhaltung des EFT-Systems, wie die flugsicherheitsrelevanten Data-Services, Change Services, Training, Ground Support System Services, Supply Logistics Services und Maintenance Repair and Overall Services waren in den Kaufverträgen (V1/V2) nicht enthalten. Diese Services waren mit vier verschiedenen technisch/logistischen-Verträgen, nämlich dem In-Service-Support Vertrag (ISS) mit EF-GmbH für logistische Leistungen und Produkte des Luftfahrzeuges, Maintenance Contract (MC) mit Fa. Airbus für technische Systemunterstützung, Training Device Service (TDS) mit EF-GmbH für Betrieb und Materialerhaltung des EFT-Simulators, Triebwerksvertrag (EJ) mit Fa. Eurojet für Betrieb und Materialerhaltung der Triebwerke mit der Aufnahme des Flugbetriebes im Jahre 2007 abzudecken. Der ISS-, TDS- und MC-Vertrag wurde im Jahre 2011 das erste Mal um fünf bzw. acht Jahre verlängert. Mit gegenständlichem Vorhaben wurden der Triebwerksvertrag (EJ) und der ISS-Vertrag im Februar 2016 verlängert und gelten – mit einer jährlichen Auflösungsmöglichkeit – noch bis zum Jahr 2024.
Das Ziel bzw. die gewünschte Wirkung, die aktive Luftraumüberwachung durch das Waffensystem Eurofighter weiterhin sicherzustellen, konnte mit den gesetzten Maßnahmen bis dato zur Gänze gewährleistet werden. Für den Grad der Zielerreichung wurden entsprechende Personal-, und Budgetressourcen eingesetzt. Das Verhältnis zwischen eingesetztem Input und erreichter Wirkung ist als angemessen und effizient zu beurteilen. Der Erfolg des gesamten Vorhabens liegt schlussendlich in den vertragskonformen Lieferungen sowie dem Einsatz bzw. der Expertise des fachspezifischen technischen Personals. Ein signifikantes Verbesserungspotential lässt sich aus heutiger Sicht aber daraus nicht unbedingt ableiten.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Gegenständliche Logistikverträge laufen spätestens 2024 aus. Eine neuerliche interne Evaluierung wird daher entweder im Folgejahr einer etwaigen vorzeitigen Vertragsauflösung oder spätestens 2025 durchgeführt.


Weiterführende Informationen