MASSNAHME
Erarbeitung eines neuen Einkommensteuergesetzes (EStG)
Erarbeitung eines neuen Einkommensteuergesetzes (EStG)
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Ein diesbezüglicher Entwurf wird von der großen Steuerreform umfasst sein
Details zum Meilenstein
Istzustand (2016)
Die BMF-internen Vorarbeiten für ein EStG neu wurden planmäßig weitergeführt
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2014
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Im Rahmen der Expertengruppe zur Steuerreform und der politischen Arbeitsgruppe zur Steuerreform wurden/werden Überlegungen für ein EStG 2016 akkordiert
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2016
Zielzustand (Beschreibung)
Ein diesbezüglicher Entwurf wird von der großen Steuerreform umfasst sein
Erläuterung der Entwicklung
Die BMF-internen Vorarbeiten für ein EStG neu wurden planmäßig weitergeführt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise