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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs mit einem weiter optimierten Steuersystem im internat. Kontext mit Aufkommensrelevanz

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs durch eine einfache, transparente und leistungsgerechte Gestaltung des Steuersystems im internationalen Kontext unter Wahrung eines angemessenen Abgabenaufkommens

2016
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Jahr 2016 beschleunigte sich das reale Wachstum der österreichischen Wirtschaft auf 1,5 %. Damit wurde eine Phase von vier Jahren mit Wachstumsraten unter einem Prozent beendet. Die stärksten Wachstumsbeiträge kamen vom privaten und öffentlichen Konsum sowie den Ausrüstungsinvestitionen. Der Beitrag der Nettoexporte war hingegen erstmals seit 2012 leicht negativ. Die Investitionsquote war auch 2016 eine der höchsten in der EU. Einen großen Anteil am Wachstum des privaten und öffentlichen Konsums hatte die am 1. Jänner 2016 in Kraft tretende Steuerreform 2015/2016. Sie bringt für Bürgerinnen und Bürger steuerliche Entlastungen in einem Volumen von über 5 Mrd. EUR pro Jahr, eine Stärkung der Kaufkraft und des Wirtschaftsstandortes.

Die Steuerreform 2015/2016 ist im Jahr 2016 wirksam geworden; die Effekte werden sich mittelfristig niederschlagen. Die BMF-internen Vorarbeiten am Einkommensteuergesetz (EStG) neu wurden fortgesetzt. Die beschlossene Abschaffung der Stabilitätsabgabe stärkt den Finanzplatz Österreich. Die hohe Investitionstätigkeit und die dynamischere Wirtschaftsentwicklung belegen die im europäischen Vergleich verbesserte Wettbewerbsposition. Der Ausbau des österreichischen Netzes an Doppelbesteuerungsabkommen wurde planmäßig vorangetrieben.