Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs mit einem weiter optimierten Steuersystem im internat. Kontext mit Aufkommensrelevanz

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs durch eine einfache, schlanke und leistungsgerechte Gestaltung des Steuersystems im internationalen Kontext unter Wahrung eines angemessenen Abgabenaufkommens

2015
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Jahr 2015 war im gesamten Euroraum von gedämpft-moderatem Wachstum geprägt, das zwar durch niedrige Energiekosten, eine akkommodierende Geldpolitik und einen fallenden Eurokurs gestützt wurde, aber auch den Effekten einer an Dynamik verlierenden internationalen Konjunktur ausgesetzt war. Krisenmomente belasteten den Euroraum zusätzlich. Diesen Entwicklungen konnte sich auch Österreich nicht entziehen und machten für das Abgabenaufkommen wirksame Maßnahmen notwendig. Im Bereich der Steuerverwaltung konnte Österreich aber seine internationale Vorbildrolle bewahren; zwar ziehen andere Staaten im Bereich E-Government mittlerweile nach, doch auch in Österreich werden die Möglichkeiten, Steuerangelegenheiten elektronisch abzuwickeln, laufend vereinfacht, wie es sich auch in den Verbesserungen des Indikators ausdrückt. Es sei angemerkt, dass sich die Steuerreform 2015/2016 erst mit deutlicher zeitlicher Verzögerung im Indikator niederschlagen wird.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass unter den gegebenen Rahmenbedingungen das WZ 1 der UG 16 jedenfalls erreicht wurde. Es konnte mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 eine erste Etappe eines neuen Einkommensteuergesetzes (EStG) erreicht werden. Wichtig hierbei war die Harmonisierung des Einkommensteuergesetzes mit dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz in Bezug auf die Befreiungsbestimmungen. Nunmehr gilt es die Priorität der Arbeit auf die Erstellung eines neuen EStG zu legen. Darüber hinaus konnte das Ziel im Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen seitens des BMF übertroffen werden. Bei den effizienten Verwaltungsabläufen konnte sich Österreich im Vergleich zu den anderen Staaten überplanmäßig steigern.