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Vorhaben

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Turkmenistans zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

2021
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die steuerlichen Beziehungen zwischen Turkmenistan und Österreich werden gegenwärtig durch die Weiteranwendung des mit der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken geschlossenen Abkommens vom 10. April 1981, BGBl. Nr. 411/1982, zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und des Vermögens geregelt. Da dieses Abkommen nicht mehr dem neuen OECD-Standard entspricht und die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Turkmenistan ausgebaut werden sollen, ist mittlerweile der Abschluss eines eigenen Abkommens erforderlich geworden. Durch das Abkommen wird auch auf dem Gebiet des Informationsaustausches zwischen den beiden Staaten der OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft eingeführt.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Der Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Turkmenistan entspricht dem Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die im Abschlusszeitpunkt maßgeblichen Jahre („Erfolgreich. Österreich. 2013 bis 2018“), wonach der Ausbau der Transparenz und Zusammenarbeit in internationalen Steuerangelegenheiten explizit forciert sowie unerwünschte Steuergestaltungen hintangehalten werden sollten.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Geförderte Wirtschaftsbeziehungen und gesteigerte Standortattraktivität Österreichs

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Steigerung des Investitionsvolumens

Ausgangszustand 2015:

Laut Informationen der OeNB liegen derzeit die Zahlungsflüsse zwischen Österreich und Turkmenistan in Bezug auf Passiveinkünfte, insbesondere Dividenden (Art. 10), Zinsen (Art. 11) und Lizenzgebühren (Art. 12), unter der statistischen Wahrnehmungsschwelle von 1 Million Euro.

Zielzustand 2021:

Steigerung des Investitionsvolumens über dem nominellen Wachstum.

Istzustand 2021:

Es ist keine Steigerung des Investitionsvolumens eingetreten. Es liegen weder höhere Investitionen durch Österreich in Turkmenistan, noch höhere Investitionen durch Turkmenistan in Österreich vor. Insgesamt sind die ausländischen Direktinvestitionen in Turkmenistan seit dem Jahr 2009 eingebrochen. Hinsichtlich der österreichischen Investitionen sind zwar keine konkreten Daten verfügbar, aber eine teilweise Plausibilisierung ist durch die Daten betreffend das Investitionsvolumen aller EU-Staaten möglich. Laut den vorhandenen Informationen wurde ein Rückgang der Investitionen durch EU-Staaten in Turkmenistan verzeichnet. Es ist somit davon auszugehen, dass die österreichischen Investitionen ebenfalls rückläufig sind. Von der OeNB konnten, mit Ausnahme der Daten zu Zinszahlungen, keine Daten zur Verfügung gestellt werden, da die Informationen aufgrund der geringen Anzahl von zugrundeliegenden Investitionen vertraulich sind. Die Zinsflüsse zwischen Österreich und Turkmenistan waren im relevanten Zeitraum (2016 - 2020) unwesentlich. Der Rückgang der Direktinvestitionen durch Österreich in Turkmenistan ist auf gesamtwirtschaftliche Faktoren zurückzuführen, auf die der Abschluss des DBA keinen Einfluss hat. Für die bestehenden Investitionen hat das DBA eine steuerliche Entlastung herbeigeführt. Diese Entlastung erhöht auch die Standortattraktivität Österreichs. Durch die Verhandlung des DBA sind zudem die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Turkmenistan verstärkt worden.

Datenquelle:
statistische Daten der Oesterreichische Nationalbank (OeNB)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

noch nicht ermittelt

Ziel 2: Transparenz und Amtshilfe nach dem OECD-Standard in der steuerlichen Zusammenarbeit

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Erhöhung der Transparenz und Ausbau der Amtshilfe

Ausgangszustand 2015:

Derzeit erfolgt der steuerliche Informationsaustausch auf der Grundlage des Abkommens mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 10. April 1981, welches in Art. 17 einen Informationsaustausch lediglich für Zwecke der Durchführung des Abkommens vorsieht (Kleiner Informationsaustausch).

Zielzustand 2021:

Das neue Abkommen sieht in Art. 25 einen steuerlichen Informationsaustausch auf der Grundlage des OECD-Standards in der steuerlichen Zusammenarbeit vor.

Istzustand 2021:

Aufgrund der Abkommensbestimmung des Art. 25 DBA Turkmenistan besteht im Verhältnis zu Turkmenistan "umfassende Amtshilfe" im Sinn des "Großen" Informationsaustausches.

Datenquelle:
Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes: Austria 2018 (Second Round)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Beseitigung der Doppelbesteuerung für Aktiveinkünfte und Passiveinkünfte gemäß dem internationalen Standard

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Derzeit wird die Doppelbesteuerung für Aktiveinkünfte und Passiveinkünfte nach dem Abkommen mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 10. April 1981 beseitigt. Durch den Abschluss des Abkommens kommt es zu einer dem OECD-Musterabkommen entsprechenden Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen Österreich und Turkmenistan.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Implementierung des neuen OECD-Standards der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Derzeit kann auf der Grundlage des Abkommens mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 10. April 1981 kein steuerlicher Informationsaustausch mit Turkmenistan nach dem neuen OECD-Standard erfolgen. Durch die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in das Abkommen erfüllt Österreich seine internationalen Verpflichtungen zur Umsetzung des OECD-Standards betreffend die Übermittlung steuerlich relevanter Informationen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2016 - 2020
2016
2017
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Erträge gesamt

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Aufwendungen gesamt

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen des neuen DBA Turkmenistan konnten einkünfteseitig nicht festgestellt werden, da aktuell weder zu den Lizenzgebühren (Abflüsse aus Österreich und Zuflüsse aus Turkmenistan) noch zu Dividendenzahlungen öffentlich verfügbare Informationen vorliegen. Die übermittelten Daten der OeNB betreffen nur Zinszahlungen, die jedoch der Höhe nach unwesentlich sind.

Gesamtbeurteilung

Das Vorhaben hatte ausschließlich qualitative Ziele. Obwohl sämtliche Maßnahmen umgesetzt wurden, konnten nicht alle Ziele erreicht werden:

Ziel 1 („Geförderte Wirtschaftsbeziehungen und gesteigerte Standortattraktivität Österreichs“) wurde mit einem quantitativen Meilenstein versehen („Steigerung des österreichischen Investitionsvolumens in Turkmenistan“). Trotz vollständiger Erreichung der Maßnahme („Beseitigung der Doppelbesteuerung für Aktiv- und Passiveinkünfte gemäß dem internationalen Standard“), konnte dieses Ziel nicht als erreicht eingestuft werden, da das Gesamtinvestitionsvolumen rückläufig ist. Die Gründe für den Rückgang des Investitionsvolumens sind vom DBA unabhängig. In gesamtwirtschaftlicher Betrachtung wirkt sich das neue Doppelbesteuerungsabkommen durch die Entlastung der Einkunftsströme positiv aus.

Ziel 2 („Transparenz und Amtshilfe nach dem OECD-Standard in der steuerlichen Zusammenarbeit“) war die Ausweitung des Informationsaustauschs mit Turkmenistan. Das davor anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 10. April 1981 erlaubte nur einen „Kleinen Informationsaustausch“. Das Ziel eines OECD-konformen umfassenden Informationsaustauschs wurde zur Gänze erreicht. Das Abkommen leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur steuerlichen Transparenz und – mittelbar – auch zu höheren Steuereinnahmen durch die leichtere Nachverfolgung von Einkünften. Durch die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in das Abkommen erfüllt Österreich seine internationalen Verpflichtungen zur Umsetzung des OECD-Standards betreffend die Übermittlung steuerlich relevanter Informationen, was wiederum zu einer positiven Bewertung Österreichs durch das Global Forum führt.


Verbesserungspotentiale

In zukünftigen Vorhaben sollten die Zusammenhänge zwischen den Zielen, den Maßnahmen und den finanziellen Auswirkungen besser ersichtlich werden. Ziel 1 hat zwar einen quantitativen Meilenstein und trägt unmittelbar zu den finanziellen Auswirkungen bei, wäre aber durch rein qualitative Maßnahmen zu erreichen gewesen. Die bei ähnlichen WFAs eingesetzten Meilensteine sollten überdacht werden, da Meilensteine wie das Gesamtinvestitionsvolumen nicht unter dem unmittelbaren Einfluss des Gesetzgebers stehen und gesetzliche Vorhaben wie Doppelbesteuerungsabkommen darauf erwartungsgemäß einen viel geringeren Einfluss haben, als etwa die Gesamtwirtschaftslage in Österreich und im betroffenen Staat, das Zinsniveau und ähnliche Indikatoren.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen