Vorhaben
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Turkmenistans zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Turkmenistans zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Geförderte Wirtschaftsbeziehungen und gesteigerte Standortattraktivität Österreichs
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Steigerung des Investitionsvolumens
Ausgangszustand 2015:
Laut Informationen der OeNB liegen derzeit die Zahlungsflüsse zwischen Österreich und Turkmenistan in Bezug auf Passiveinkünfte, insbesondere Dividenden (Art. 10), Zinsen (Art. 11) und Lizenzgebühren (Art. 12), unter der statistischen Wahrnehmungsschwelle von 1 Million Euro.
Zielzustand 2021:
Steigerung des Investitionsvolumens über dem nominellen Wachstum.
Istzustand 2021:
Es ist keine Steigerung des Investitionsvolumens eingetreten. Es liegen weder höhere Investitionen durch Österreich in Turkmenistan, noch höhere Investitionen durch Turkmenistan in Österreich vor. Insgesamt sind die ausländischen Direktinvestitionen in Turkmenistan seit dem Jahr 2009 eingebrochen. Hinsichtlich der österreichischen Investitionen sind zwar keine konkreten Daten verfügbar, aber eine teilweise Plausibilisierung ist durch die Daten betreffend das Investitionsvolumen aller EU-Staaten möglich. Laut den vorhandenen Informationen wurde ein Rückgang der Investitionen durch EU-Staaten in Turkmenistan verzeichnet. Es ist somit davon auszugehen, dass die österreichischen Investitionen ebenfalls rückläufig sind. Von der OeNB konnten, mit Ausnahme der Daten zu Zinszahlungen, keine Daten zur Verfügung gestellt werden, da die Informationen aufgrund der geringen Anzahl von zugrundeliegenden Investitionen vertraulich sind. Die Zinsflüsse zwischen Österreich und Turkmenistan waren im relevanten Zeitraum (2016 - 2020) unwesentlich. Der Rückgang der Direktinvestitionen durch Österreich in Turkmenistan ist auf gesamtwirtschaftliche Faktoren zurückzuführen, auf die der Abschluss des DBA keinen Einfluss hat. Für die bestehenden Investitionen hat das DBA eine steuerliche Entlastung herbeigeführt. Diese Entlastung erhöht auch die Standortattraktivität Österreichs. Durch die Verhandlung des DBA sind zudem die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Turkmenistan verstärkt worden.
Datenquelle:
statistische Daten der Oesterreichische Nationalbank (OeNB)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
noch nicht ermittelt
Ziel 2: Transparenz und Amtshilfe nach dem OECD-Standard in der steuerlichen Zusammenarbeit
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Erhöhung der Transparenz und Ausbau der Amtshilfe
Ausgangszustand 2015:
Derzeit erfolgt der steuerliche Informationsaustausch auf der Grundlage des Abkommens mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 10. April 1981, welches in Art. 17 einen Informationsaustausch lediglich für Zwecke der Durchführung des Abkommens vorsieht (Kleiner Informationsaustausch).
Zielzustand 2021:
Das neue Abkommen sieht in Art. 25 einen steuerlichen Informationsaustausch auf der Grundlage des OECD-Standards in der steuerlichen Zusammenarbeit vor.
Istzustand 2021:
Aufgrund der Abkommensbestimmung des Art. 25 DBA Turkmenistan besteht im Verhältnis zu Turkmenistan "umfassende Amtshilfe" im Sinn des "Großen" Informationsaustausches.
Datenquelle:
Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes: Austria 2018 (Second Round)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Beseitigung der Doppelbesteuerung für Aktiveinkünfte und Passiveinkünfte gemäß dem internationalen Standard
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Derzeit wird die Doppelbesteuerung für Aktiveinkünfte und Passiveinkünfte nach dem Abkommen mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 10. April 1981 beseitigt. Durch den Abschluss des Abkommens kommt es zu einer dem OECD-Musterabkommen entsprechenden Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen Österreich und Turkmenistan.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Implementierung des neuen OECD-Standards der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Derzeit kann auf der Grundlage des Abkommens mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 10. April 1981 kein steuerlicher Informationsaustausch mit Turkmenistan nach dem neuen OECD-Standard erfolgen. Durch die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in das Abkommen erfüllt Österreich seine internationalen Verpflichtungen zur Umsetzung des OECD-Standards betreffend die Übermittlung steuerlich relevanter Informationen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die finanziellen Auswirkungen des neuen DBA Turkmenistan konnten einkünfteseitig nicht festgestellt werden, da aktuell weder zu den Lizenzgebühren (Abflüsse aus Österreich und Zuflüsse aus Turkmenistan) noch zu Dividendenzahlungen öffentlich verfügbare Informationen vorliegen. Die übermittelten Daten der OeNB betreffen nur Zinszahlungen, die jedoch der Höhe nach unwesentlich sind.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.