MASSNAHME
Beibehaltung der Anzahl der jährlichen Voll-Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Beibehaltung der Anzahl der jährlichen Voll-Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), wobei ein Voll-DBA ein DBA sein kann, das einen bisher abkommenslosen Zustand ändert oder ein DBA, das ein altes, bisher bestehendes DBA zur Gänze ablösen soll
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Voll-DBA pro Jahr
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
3Anzahl
Zielzustand
2Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Es sind im Jahr 2015 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit folgenden Ländern in Kraft getreten: Chile, Turkmenistan und Montenegro
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2013
Ausgangspunkt der Planung
3
Quelle
Abteilung VI/8 im Bundesministerium für Finanzen
Berechnungsmethode
Anzahl der DBAs als absolute Zahl