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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs mit einem weiter optimierten Steuersystem im internat. Kontext mit Aufkommensrelevanz

2014
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 wird an einer Steuerstrukturreform festgehalten. Das Ziel ist eine Steuerentlastung und Steuervereinfachung um ein transparentes, nachvollziehbares, sozial treffsicheres und entbürokratisiertes System zu schaffen. Im Lauf der Jahre haben verschiedenste Bestimmungen und Ausnahmeregelungen das System unübersichtlich und intransparent gemacht. Ein transparentes Steuersystem ist Voraussetzung dafür, dass alle Steuerpflichtigen einen angemessenen Beitrag zahlen, führt zur Verwaltungsvereinfachung und ermöglicht effektivere Kontrollen. Hierfür wurde im Jahre 2014 eine Steuerreformkommission eingesetzt, die Grundlagen für eine Steuerreform erarbeitete und schließlich in einem Steuerreformgesetz münden soll.

Die geringfügige Verschlechterung Österreichs im Weltbankranking 2014 unterstrich einmal mehr, die Notwendigkeit einer Steuerreform in Österreich, wie dies im Regierungsabkommen 2013 – 2018 festgehalten wurde. So wurde der Abschlussbericht der Steuerreformkommission im Dezember 2014 präsentiert, welcher die Grundlage für die politischen Verhandlungen zur Steuerreform darstellte. Dies kann jedoch erst als erster Schritt zu einem umfassenden neuen EStG gesehen werden. Der erste Teil soll 2015 beschlossen werden und mit 1.1.2016 in Kraft treten.