Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

Elektrizitätsabgabegesetz-Novelle

2019
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -532

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die derzeitige Regelung enthält eine Freigrenze von 5.000 kWh pro Jahr, welche eine exakte Ermittlung der erzeugten Energiemenge erfordert, um die Elektrizitätsabgabenschuld feststellen zu können. Das ist mit einem erhöhten Aufwand für kleine Selbsterzeuger und -verbraucher verbunden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Gesetzesvorhaben dient der Förderung der umweltfreundlichen Erzeugung elektrischer Energie und somit der langfristigen Strategie des Regierungsprogramms 2013 – 2018 „Erfolgreich. Österreich.“ einer nachhaltigen Umweltpolitik (Ausbau erneuerbare Energie und Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Förderung der umweltfreundlichen Erzeugung elektrischer Energie

Beschreibung des Ziels

Durch weitgehende Befreiung der nachhaltigen Stromerzeugung von der Elektrizitätsabgabepflicht und Verwaltungsvereinfachung für die Stromerzeuger soll die nachhaltige inländische Stromproduktion mit steuerlichen Maßnahmen unterstützt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Anteil erneuerbare Energie

Ausgangszustand 2012:

Im Jahr 2012 waren in Österreich ca. 13.200 Photovoltaikanlagen in Betrieb (Quelle: „Innovative Energietechnologien in Österreich – Marktentwicklung 2012", Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, Stand Mai 2013, Seite 85; http://www.pvaustria.at/wp-content/uploads/2013/07/PV-Marktstatistik-2012.pdf [23.05.2014]). Ende des Jahres 2012 waren in Österreich 763 Windkraftanlagen in Betrieb (Quelle: „Erneuerbare Energie in Zahlen – Die Entwicklung erneuerbarer Energie in Österreich im Jahr 2012", Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Stand: Dezember 2013, Seite 37; http://www.bmlfuw.gv.at/publikationen/umwelt/energie/energie_zahlen_2012.html [23.05.2013]). Im Jahr 2013 waren in Österreich ca. 872 Windkraftanlagen in Betrieb (Quelle: Jahresanfangspressekonferenz der IG Windkraft, Stand: 9. Jänner 2014; http://www.igwindkraft.at/mmedia/download/2014.01.08/1389206076605739.pdf [23.05.2014]). Weiters existieren rund 2.800 Kleinwasserkraftwerke (Quelle: http://www.kleinwasserkraft.at/wasserkraft [23.05.2014]).

Zielzustand 2019:

Gemäß den unionsrechtlichen Bestimmungen zum EU 2020 Klima- und Energiepaket muss im Jahr 2020 34 % des österreichischen Energieverbrauches aus erneuerbaren Energieträgern gewonnen werden. Andernfalls droht ein Vertragsverletzungsverfahren mit entsprechenden budgetären Implikationen für den österreichischen Bundeshaushalt. Das Ziel ist erreicht, wenn der weitere Ausbau der Stromgewinnung aus erneuerbaren Energieträgern in Österreich den nationalen und europäischen Vorgaben entspricht oder diese übertrifft.

Istzustand 2019:

Bei der Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien beträgt der Anteil Österreichs im Jahr 2017 72,2%. Der Anteil an anrechenbarer erneuerbarer Energie insgesamt lag im Jahr 2017 bei 32,6%. Der Istzustand für 2018 und 2019 ist zum aktuellen Zeitpunkt mangels Vorliegen der Daten noch nicht verfügbar. Die Datenquelle wurde im Juli 2019 veröffentlicht und bezieht sich auf den Istzustand 2017. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sich der Trend wie im Gesetzesvorhaben entwickelt hat und das Ziel insgesamt somit zur Gänze erreicht wurde. Hinsichtlich der Erfüllung des Meilensteins wird aufgrund mangelnder Daten für das zu evaluierende Jahr von einem überwiegenden Erreichungsgrad ausgegangen.

Datenquelle:
Daten, Zahlen, Fakten 2019/2020 des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (Veröffentlicht: Juli 2019)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überwiegend erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Einführung eines Freibetrages für die Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Primärenergiequellen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die bisherige Freigrenze von 5.000 kWh für jegliche Elektrizitätserzeugung (auch aus fossilen Primärenergieträgern) bleibt unverändert. Wird die elektrische Energie hingegen aus erneuerbaren Primärenergiequellen, wie z. B. Photovoltaik, Kleinwasserkraftwerken, Windenergieanlagen und ähnlichem erzeugt, wird ein Freibetrag in Höhe von 25.000 kWh pro Jahr eingeführt. Aufgrund dieses Freibetrages wird für 90 % der in Betrieb befindlichen Photovoltaikanlagen keine Elektrizitätsabgabe mehr zu entrichten sein (Quelle: http://www.pvaustria.at/petition/ [23.05.2014]).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Verwaltungsvereinfachung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zur Verwaltungsvereinfachung wird von einer monatlichen Einhebung der Elektrizitätsabgabe abgesehen, wenn der zu entrichtende Steuerbetrag die Höhe von 50 Euro pro Monat nicht übersteigt. In diesem Fall ist mit der Jahressteuererklärung die gesamte Abgabe für das Jahr zu entrichten. Beträgt die gesamte Jahressteuerschuld nicht mehr als 50 Euro, wird von einer Einhebung abgesehen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2018
2014
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-532

Tsd. Euro

Plan

-532

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-532

Tsd. Euro

Plan

-532

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-532

Tsd. Euro

Plan

-532

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-133

Tsd. Euro

Plan

-133

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-133

Tsd. Euro

Plan

-133

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-133

Tsd. Euro

Plan

-133

Tsd. Euro

Ergebnis

-133

Tsd. Euro

Plan

-133

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-133

Tsd. Euro

Plan

-133

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-133

Tsd. Euro

Plan

-133

Tsd. Euro

Ergebnis

-133

Tsd. Euro

Plan

-133

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-133

Tsd. Euro

Plan

-133

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-133

Tsd. Euro

Plan

-133

Tsd. Euro

Ergebnis

-133

Tsd. Euro

Plan

-133

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-133

Tsd. Euro

Plan

-133

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-133

Tsd. Euro

Plan

-133

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die steuerliche Begünstigung war eine Begleitmaßnahme zu Förderungen in anderen Bereichen (z. B. ÖSG 2012, BGBl. I Nr. 75/2011), weshalb die Ermittlung des Erfolgs der Steuerbegünstigung isoliert schwer kalkulierbar ist. Die historischen Daten zeigen jedoch, dass die Entwicklung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Primärenergiequellen extremen Schwankungen unterworfen ist, die nicht von der steuerlichen Behandlung, sondern von Einspeisetarifen, Förderungen oder aufsichtsrechtlichen Maßnahmen hervorgerufen werden. Diese extremen Schwankungen führen dazu, dass eine Entwicklung für die kommenden Jahre nicht abschätzbar ist. Es wird daher davon ausgegangen, dass sich der prognostizierte Steuerausfall innerhalb der Schätzungsbandbreite befindet. Die Istwerte beruhen auf der Einschätzung des Ressorts und scheinen plausibel.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Verwaltungskosten für Unternehmen Verwaltungskosten für Bürger:innen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen

Verwaltungskosten für Unternehmen

Die Detaildaten können aus verwaltungsökonomischen Gründen und auf Grund der hohen Komplexität nicht isoliert erhoben werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die damals getroffenen Annahmen eingetreten sind.

Verwaltungskosten für Bürger:innen

Die Detaildaten können aus verwaltungsökonomischen Gründen und auf Grund der hohen Komplexität nicht isoliert erhoben werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die damals getroffenen Annahmen eingetreten sind.

Gesamtbeurteilung

Das Vorhaben hat zu dem Wirkungsziel „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs durch eine einfache, schlanke und leistungsgerechte Gestaltung des Steuersystems im internationalen Kontext unter Wahrung eines angemessenen Abgabenaufkommens.“ der Untergliederung 16 Öffentliche Abgaben beigetragen. Durch die weitgehende Befreiung der nachhaltigen Stromerzeugung von der Elektrizitätsabgabepflicht und Verwaltungsvereinfachung für die Stromerzeuger wurde die nachhaltige inländische Stromproduktion mit steuerlichen Maßnahmen unterstützt. Daher wurde für elektrische Energie, die aus erneuerbaren Primärenergiequellen, wie z. B. Photovoltaik, Kleinwasserkraftwerken, Windenergieanlagen und ähnlichem erzeugt wird, ein Freibetrag in Höhe von 25.000 kWh pro Jahr eingeführt.

Die im Ziel 1 angeführten Referenzwerte aus dem Jahr 2012 zeigen im Vergleich zu den aktuell verfügbaren Zahlen aus dem Jahr 2018, dass es einen starken Anstieg im Bereich der erneuerbaren Energiegewinnung gab.

Photovoltaikanlagen:
2012: 13.200
2018: 115.395
(Quelle: Innovative Energietechnologien in Österreich Marktentwicklung 2018)

Windkraftanlagen
2012: 763
2018: 1.313
(Quelle: Innovative Energietechnologien in Österreich Marktentwicklung 2018, www.igwindfakten.at)

Kleinwasserkraftwerke
2012: 2.800
2018: 3.870
(Quelle: https://www.kleinwasserkraft.at/fakten)


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.