Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

Doppelbesteuerungsabkommen Montenegro

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

2020
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: 128

Vorhabensart: Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Mit Montenegro besteht derzeit keine Regelung zur Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Gemäß den Informationen der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) rangiert Österreich derzeit mit einem Gesamtvolumen von ca. € 300 Mio. unter den drei größten Investoren in Montenegro. Gemäß den Informationen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) betreffen die wesentlichsten Zahlungsflüsse von Montenegro nach Österreich Zinszahlungen aus Erträgen und Krediten i. H. v. € 25–30 Mio. Daneben wurden noch Zahlungen von Dividenden aus Direktinvestitionen iHv € 2–5 Mio. und Zinszahlungen aus verzinslichen Wertpapieren i. H. v. circa € 1 Mio. von Montenegro nach Österreich registriert. Als Zahlungen von Österreich nach Montenegro sind nur Zinszahlungen aus Krediten und Einlagen iHv € 2 Mio. der OeNB als statistisch relevante Werte bekannt.
Der Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen Österreichs zu diesem Staat erfordert den Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Gemäß den Daten der WKÖ sind derzeit mehr als 30 österreichische Unternehmen in Montenegro vor allem in den Bereichen Bau, Versicherungen und Banken tätig.
Durch das Fehlen eines Doppelbesteuerungsabkommens besteht daher ein Hindernis zum weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen zu diesem Staat. Zudem besteht kein Informationsaustausch zwischen den beiden Staaten, der dem Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD)-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft entspricht.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Der Abschluss des DBA Montenegro entspricht dem Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die im Abschlusszeitpunkt maßgeblichen Jahre („Erfolgreich. Österreich. 2013 bis 2018“), wonach der Ausbau der Transparenz und Zusammenarbeit in internationalen Steuerangelegenheiten explizit forciert werden sollte.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Förderung der Wirtschaftsbeziehungen und Steigerung der Standortattraktivität Österreichs

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Steigerung des Investitionsvolumens

Ausgangszustand 2014:

Gemäß den Informationen der WKÖ rangiert Österreich derzeit mit einem Gesamtvolumen von ca. € 300 Mio. unter den drei größten Investoren in Montenegro.

Zielzustand 2020:

Steigerung des Investitionsvolumens über dem nominellen Wachstum.

Istzustand 2020:

Gemäß den Informationen der WKÖ rangiert Österreich nunmehr mit einem Gesamtvolumen von ca. 95 Mio. EUR unter den acht größten Investoren in Montenegro. Es ist jedoch mitzuberücksichtigen, dass nach Angaben der ÖNB (Auswertung der "aktiven" Direktinvestitionen i.e.S. auf Anfrage des BMF) der Bestand der aktiven Direktinvestitionen (Investitionen in Beteiligungen über 10 %, d. h. etwa Investitionen in 100 %-Tochtergesellschaften österreichischer Unternehmen) in Montenegro seit dem Jahr 2014 gestiegen ist und im Jahr 2019 seinen bisherigen Höchststand erreicht hat.

Datenquelle:
Informationen der WKÖ

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

teilweise erreicht

Ziel 2: Erzielung von Transparenz und Amtshilfe nach dem OECD-Standard in der steuerlichen Zusammenarbeit

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Abkommen, die dem OECD Standard entsprechen [Anzahl]

Istwert

41

Anzahl

Zielzustand

41

Anzahl

Datenquelle: Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes: Austria 2018 (Second Round)


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Beseitigung der Doppelbesteuerung für Aktiveinkünfte gemäß dem internationalen Standard

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Derzeit kommt es – mangels eines entsprechenden Abkommens – zu keiner auf Gegenseitigkeit beruhenden Vermeidung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten österreichischer Unternehmen in Montenegro. Dies führt trotz Bestehen innerstaatlicher Maßnahmen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung (VO BGBl. II Nr. 474/2002 zu §48 BAO) zu einer einseitigen budgetären Belastung Österreichs. Durch den Abschluss des Abkommens kommt es zu einer dem OECD-Musterabkommen entsprechenden Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen Österreich und Montenegro.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Beseitigung der Doppelbesteuerung für Passiveinkünfte gemäß dem internationalen Standard

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Derzeit kommen – mangels eines entsprechenden Abkommens – die nationalen Steuersätze für
Passiveinkünfte (Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren) zur Anwendung. Das bedeutet, dass auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren von Montenegro derzeit bis zu 9 % an Quellensteuern eingehoben werden können.
Nunmehr ist im Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ein maximaler Quellensteuersatz in Höhe von 10 % bei Portfoliodividenden vorgesehen; für Schachteldividenden besteht ein begrenztes Besteuerungsrecht des Quellenstaats in Höhe von 5 %.
Für Zinseinkünfte ist ein maximaler Quellensteuersatz von 10 % vorgesehen, wobei umfangreiche Ausnahmen vorgesehen sind, die zur vollständigen Entlastung von Zinszahlungen im Quellenstaat führen.
Für Lizenzzahlungen ist, je nach Lizenzart ein maximaler Quellensteuersatz von 5 % oder 10 % vorgesehen.
Somit erfolgt eine Zuteilung des Besteuerungsrechts bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren gemäß den Grundsätzen des OECD-Musterabkommens, soweit dies mit den außensteuerrechtlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Implementierung des neuen OECD-Standards der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Derzeit kann – mangels eines entsprechenden Abkommens – kein steuerlicher Informationsaustausch mit Montenegro nach dem neuen OECD-Standard erfolgen. Durch die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in das Abkommen erfüllt Österreich seine internationalen Verpflichtungen zur Umsetzung des OECD-Standards betreffend die Übermittlung steuerlich relevanter Informationen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2019
2015
2016
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

128

Tsd. Euro

Plan

810

Tsd. Euro

Erträge

Ist

128

Tsd. Euro

Plan

810

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

128

Tsd. Euro

Plan

810

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

32

Tsd. Euro

Plan

270

Tsd. Euro

Erträge

Ist

32

Tsd. Euro

Plan

270

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

32

Tsd. Euro

Plan

270

Tsd. Euro

Ergebnis

32

Tsd. Euro

Plan

270

Tsd. Euro

Erträge

Ist

32

Tsd. Euro

Plan

270

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

32

Tsd. Euro

Plan

270

Tsd. Euro

Ergebnis

32

Tsd. Euro

Plan

270

Tsd. Euro

Erträge

Ist

32

Tsd. Euro

Plan

270

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

32

Tsd. Euro

Plan

270

Tsd. Euro

Ergebnis

32

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

32

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

32

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die erwarteten finanziellen Auswirkungen laut der ursprünglichen WFA betreffen nur Zinszahlungen von Montenegro nach Österreich. Da Österreich keine Quellensteuern auf abfließende Zinszahlungen erhebt, ergeben sich keine steuerlichen Auswirkungen. Es wurde in der WFA angenommen, dass sich aufgrund innerstaatlicher Steuerbefreiungen für Dividendenzahlungen von Montenegro nach Österreich keine steuerlichen Auswirkungen ergeben. Für Dividendenzahlungen von Österreich nach Montenegro sowie zu Lizenzzahlungen allgemein lagen bei der Erstellung der WFA keine statistisch relevanten Werte vor.

Zu den Lizenzgebühren (Abflüsse aus Österreich und Zuflüsse aus Montenegro) liegen auch aktuell keine öffentlich verfügbaren Informationen vor. Hinsichtlich der Dividenden ist zwischen Dividenden an natürliche Personen und Dividenden an juristische Personen zu unterscheiden. Dividenden, die aus Montenegro an natürliche Personen in Österreich oder aus Österreich an natürliche Personen in Montenegro gezahlt werden, wären in Österreich steueranhängig. Darüber liegen jedoch keine Informationen vor.

Es wurden keine nennenswerten Zinszahlungen von Österreich nach Montenegro verzeichnet. Das Ausmaß der Zinszahlungen von Montenegro nach Österreich ist rapide gesunken, da das Ausmaß der vergebenen Kredite rasant gesunken ist und die bereits vergebenen Kredite im Zeitraum seit der Erstellung der WFA größtenteils zurückgezahlt wurden. Das durchschnittliche Einkommen aus Krediten betrug im Zeitraum 2015-2019 (für 2020 sind noch keine Daten verfügbar) 3,56 Millionen EUR. Unter Aufrechterhaltung der Annahme, dass 10 % davon auf befreite Zinszahlungen zurückzuführen sind und dass die Steuerersparnis 9 % davon beträgt (Höhe der vorherigen von Montenegro erhobenen Steuer), betragen die jährlichen finanziellen Auswirkungen im Zeitraum 2015-2019 32.040 EUR statt der veranschlagten 270.000 EUR.

Gesamtbeurteilung

Das Vorhaben hatte sowohl quantitativ messbare, als auch qualitative Ziele. In qualitativer Hinsicht war eines der Ziele (Ziel 2: „Erzielung von Transparenz und Amtshilfe nach dem OECD-Standard in der steuerlichen Zusammenarbeit“) die Ausweitung des Informationsaustauschs mit Montenegro. Dieses Ziel wurde zur Gänze erreicht. Das Abkommen leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur steuerlichen Transparenz und – mittelbar – auch zu höheren Steuereinnahmen durch die leichtere Nachverfolgung von Einkünften.

Das Ziel 1 („Förderung der Wirtschaftsbeziehungen und Steigerung der Standortattraktivität Österreichs“) wurde mit einem quantitativen Meilenstein versehen – die Steigerung des österreichischen Investitionsvolumens in Montenegro. Das österreichische Direktinvestitionsvolumen in Montenegro schwankt im Zeitraum 2012-2020 (mit Ausnahme des Jahres 2014) generell zwischen 80 und 92 Mio. EUR laut Informationen der OeNB (siehe weiterführende Informationen). Direktinvestitionen (DI) sind dabei laut Definition der OeNB grenzüberschreitende Unternehmensbeteiligungen mit einem Anteil von mindestens 10 % am stimmberechtigten Kapital. Der bisherige Höchststand der Direktinvestitionen wurde 2019 erreicht, als sie 92 Mio. EUR betrugen. Der niedrigste Wert lag 2014 vor, als nur noch 45 Mio. EUR an Direktinvestitionen vorlagen. Es sind immer wieder abwechselnde Steigerungen und Verringerungen von bis zu 10 Mio. EUR zu beobachten. Der periodische Rückgang der Investitionen kann sich laut OeNB durch das Auslaufen bzw. den Abschluss von Investitionsprojekten erklären. So ist der Stand der Direktinvestitionen nach 2019 wieder gesunken und beträgt im Jahr 2020 schätzungsweise 85 Mio. EUR. Damit befindet sich das Investitionsvolumen 2020 aber noch über dem Mittelwert des Zeitraums 2012 bis 2020, der 81 Mio. EUR beträgt und Österreich gehört noch immer zu den 8 größten ausländischen Investoren in Montenegro (laut Informationen der WKÖ). Durch den Abschluss des DBA haben sich aber jedenfalls die Chancen im Bereich der Infrastruktur erhöht: Potenzial besteht im Bereich Infrastruktur, speziell in der Erneuerung und dem Ausbau des Straßennetzes, der Modernisierung des Trinkwasser- und Abwassernetzes und der Aufbereitungsanlagen, im Bereich erneuerbare Energie sowie bei Tourismusinvestitionen.

Laut Auskunft der WKÖ haben österreichische Unternehmen im Jahr 2020 etwa 25 Niederlassungen in Montenegro gehabt, Tendenz eher fallend. Die OeNB sammelt keine Daten zur Anzahl der österreichischen Unternehmen, die im Ausland Direktinvestitionen halten. Es sind jedoch Angaben zur Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei österreichischen Niederlassungen in Montenegro vorhanden (siehe weiterführende Informationen). Diese Daten liegen jedoch nur für den Zeitraum 2012-2018 vor. Eine Analyse der Anzahl der Beschäftigten zeigt, dass der Höchststand im relevanten Zeitraum in 2012 erreicht wurde – 926 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren damals bei österreichischen Niederlassungen in Montenegro beschäftigt. Der niedrigste Wert lag 2016 vor mit 629 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der Mittelwert liegt bei 754 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Weiters sollte im Rahmen des Ziels 1 in qualitativer Hinsicht eine Entlastung der aktiven und passiven Einkünfte durch die Einschränkung der Quellensteuern aufgrund des Abkommens erreicht werden. Diese Entlastung wurde erreicht, sodass die Doppelbesteuerung nun auf der Grundlage des Abkommens vermieden wird. Die quantitativen Auswirkungen der Entlastung sind aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit von Informationen nur teilweise messbar (siehe hierzu die Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen). Aufgrund der von der ÖNB zur Verfügung gestellten Informationen kann nachvollzogen werden, dass das Abkommen positive finanzielle Auswirkungen für Österreich hatte, wenn auch nicht im erwarteten Ausmaß, da die relevanten Zahlungsflüsse (Kreditzinsen) zurückgegangen sind. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Hauptauswirkungen der Entlastung (etwa im Falle von Dividenden) die Unternehmen und nicht das Budget betreffen. Im Zusammenhang mit österreichischen Investitionen in Montenegro sind entsprechende Dividendenflüsse an österreichische Muttergesellschaften verzeichnet worden (in Summe 6,6 Millionen EUR), für welche das Abkommen eine Entlastung herbeigeführt hat.


Verbesserungspotentiale

In zukünftigen Vorhaben sollten die Zusammenhänge zwischen den Zielen, den Maßnahmen und den finanziellen Auswirkungen besser ersichtlich werden. Ziel 1 hat zwar einen quantitativen Meilenstein und trägt unmittelbar zu den finanziellen Auswirkungen bei, wird aber durch rein qualitative Maßnahmen erreicht. Die bei ähnlichen WFAs eingesetzten Meilensteine sollten überdacht werden, da Meilensteine wie das Gesamtinvestitionsvolumen nicht unter dem unmittelbaren Einfluss des Gesetzgebers stehen und gesetzliche Vorhaben wie Doppelbesteuerungsabkommen darauf erwartungsgemäß einen viel geringeren Einfluss haben, als etwa die Gesamtwirtschaftslage in Österreich und im betroffenen Staat, das Zinsniveau und ähnliche Indikatoren.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen