Vorhaben
Doppelbesteuerungsabkommen Montenegro
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: 128
Vorhabensart: Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Förderung der Wirtschaftsbeziehungen und Steigerung der Standortattraktivität Österreichs
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Steigerung des Investitionsvolumens
Ausgangszustand 2014:
Gemäß den Informationen der WKÖ rangiert Österreich derzeit mit einem Gesamtvolumen von ca. € 300 Mio. unter den drei größten Investoren in Montenegro.
Zielzustand 2020:
Steigerung des Investitionsvolumens über dem nominellen Wachstum.
Istzustand 2020:
Gemäß den Informationen der WKÖ rangiert Österreich nunmehr mit einem Gesamtvolumen von ca. 95 Mio. EUR unter den acht größten Investoren in Montenegro. Es ist jedoch mitzuberücksichtigen, dass nach Angaben der ÖNB (Auswertung der "aktiven" Direktinvestitionen i.e.S. auf Anfrage des BMF) der Bestand der aktiven Direktinvestitionen (Investitionen in Beteiligungen über 10 %, d. h. etwa Investitionen in 100 %-Tochtergesellschaften österreichischer Unternehmen) in Montenegro seit dem Jahr 2014 gestiegen ist und im Jahr 2019 seinen bisherigen Höchststand erreicht hat.
Datenquelle:
Informationen der WKÖ
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
teilweise erreicht
Ziel 2: Erzielung von Transparenz und Amtshilfe nach dem OECD-Standard in der steuerlichen Zusammenarbeit
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Abkommen, die dem OECD Standard entsprechen [Anzahl]
Istwert
41Anzahl
Zielzustand
41Anzahl
Datenquelle: Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes: Austria 2018 (Second Round)
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Beseitigung der Doppelbesteuerung für Aktiveinkünfte gemäß dem internationalen Standard
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Derzeit kommt es – mangels eines entsprechenden Abkommens – zu keiner auf Gegenseitigkeit beruhenden Vermeidung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten österreichischer Unternehmen in Montenegro. Dies führt trotz Bestehen innerstaatlicher Maßnahmen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung (VO BGBl. II Nr. 474/2002 zu §48 BAO) zu einer einseitigen budgetären Belastung Österreichs. Durch den Abschluss des Abkommens kommt es zu einer dem OECD-Musterabkommen entsprechenden Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen Österreich und Montenegro.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Beseitigung der Doppelbesteuerung für Passiveinkünfte gemäß dem internationalen Standard
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Derzeit kommen – mangels eines entsprechenden Abkommens – die nationalen Steuersätze für
Passiveinkünfte (Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren) zur Anwendung. Das bedeutet, dass auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren von Montenegro derzeit bis zu 9 % an Quellensteuern eingehoben werden können.
Nunmehr ist im Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ein maximaler Quellensteuersatz in Höhe von 10 % bei Portfoliodividenden vorgesehen; für Schachteldividenden besteht ein begrenztes Besteuerungsrecht des Quellenstaats in Höhe von 5 %.
Für Zinseinkünfte ist ein maximaler Quellensteuersatz von 10 % vorgesehen, wobei umfangreiche Ausnahmen vorgesehen sind, die zur vollständigen Entlastung von Zinszahlungen im Quellenstaat führen.
Für Lizenzzahlungen ist, je nach Lizenzart ein maximaler Quellensteuersatz von 5 % oder 10 % vorgesehen.
Somit erfolgt eine Zuteilung des Besteuerungsrechts bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren gemäß den Grundsätzen des OECD-Musterabkommens, soweit dies mit den außensteuerrechtlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Implementierung des neuen OECD-Standards der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Derzeit kann – mangels eines entsprechenden Abkommens – kein steuerlicher Informationsaustausch mit Montenegro nach dem neuen OECD-Standard erfolgen. Durch die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in das Abkommen erfüllt Österreich seine internationalen Verpflichtungen zur Umsetzung des OECD-Standards betreffend die Übermittlung steuerlich relevanter Informationen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die erwarteten finanziellen Auswirkungen laut der ursprünglichen WFA betreffen nur Zinszahlungen von Montenegro nach Österreich. Da Österreich keine Quellensteuern auf abfließende Zinszahlungen erhebt, ergeben sich keine steuerlichen Auswirkungen. Es wurde in der WFA angenommen, dass sich aufgrund innerstaatlicher Steuerbefreiungen für Dividendenzahlungen von Montenegro nach Österreich keine steuerlichen Auswirkungen ergeben. Für Dividendenzahlungen von Österreich nach Montenegro sowie zu Lizenzzahlungen allgemein lagen bei der Erstellung der WFA keine statistisch relevanten Werte vor.
Zu den Lizenzgebühren (Abflüsse aus Österreich und Zuflüsse aus Montenegro) liegen auch aktuell keine öffentlich verfügbaren Informationen vor. Hinsichtlich der Dividenden ist zwischen Dividenden an natürliche Personen und Dividenden an juristische Personen zu unterscheiden. Dividenden, die aus Montenegro an natürliche Personen in Österreich oder aus Österreich an natürliche Personen in Montenegro gezahlt werden, wären in Österreich steueranhängig. Darüber liegen jedoch keine Informationen vor.
Es wurden keine nennenswerten Zinszahlungen von Österreich nach Montenegro verzeichnet. Das Ausmaß der Zinszahlungen von Montenegro nach Österreich ist rapide gesunken, da das Ausmaß der vergebenen Kredite rasant gesunken ist und die bereits vergebenen Kredite im Zeitraum seit der Erstellung der WFA größtenteils zurückgezahlt wurden. Das durchschnittliche Einkommen aus Krediten betrug im Zeitraum 2015-2019 (für 2020 sind noch keine Daten verfügbar) 3,56 Millionen EUR. Unter Aufrechterhaltung der Annahme, dass 10 % davon auf befreite Zinszahlungen zurückzuführen sind und dass die Steuerersparnis 9 % davon beträgt (Höhe der vorherigen von Montenegro erhobenen Steuer), betragen die jährlichen finanziellen Auswirkungen im Zeitraum 2015-2019 32.040 EUR statt der veranschlagten 270.000 EUR.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
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