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MASSNAHME

Beibehaltung der Anzahl der jährlichen Voll-Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Beibehaltung der Anzahl der jährlichen Voll-Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), wobei ein Voll-DBA ein DBA sein kann, das einen bisher abkommenslosen Zustand ändert oder ein DBA, das ein altes, bisher bestehendes DBA zur Gänze ablösen soll

2014
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Voll-DBA pro Jahr

Details zur Kennzahl

2014

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

3

Anzahl

Zielzustand

2

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Es konnten die geplanten DBA Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

3


Quelle

Abteilung VI/8 im Bundesministerium für Finanzen

Berechnungsmethode

Anzahl der DBAs als absolute Zahl