MASSNAHME
Erarbeitung eines neuen Einkommensteuergesetzes (EStG)
Erarbeitung eines neuen Einkommensteuergesetzes (EStG)
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Erarbeitung eines neuen Einkommensteuergesetzes
Details zum Meilenstein
Istzustand (2015)
Im Jahre 2015 wurde das Steuerreformgesetz 2015/2016 beschlossen, welches mit 1.1.2016 in Kraft trat. Es wurden wesentliche Entlastungen beschlossen, sowie eine weitgehende Harmonisierung des Einkommensteuergesetzes (EStG) mit dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) hinsichtlich der Befreiungsbestimmungen erreicht.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2014
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das bereits seit 1988 geltende EStG 1988 ist aufgrund der Vielzahl von Novellen in seiner Gesamtheit unübersichtlich und bedingt eine strukturelle und zeitgemäße Neuausrichtung
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2016
Zielzustand (Beschreibung)
Ein diesbezüglicher Entwurf wird von der großen Steuerreform umfasst sein
Erläuterung der Entwicklung
Es wird derzeit seitens des Bundesministeriums für Finanzen an einer kompletten Neuerstellung des Einkommensteuergesetzes gearbeitet, in welcher auch jene Bereiche überarbeitet werden sollen, die vom Steuerreformgesetz 2015/2016 nicht betroffen waren.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend