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MASSNAHME

Erarbeitung eines neuen Einkommensteuergesetzes (EStG)

2015
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Erarbeitung eines neuen Einkommensteuergesetzes

Details zum Meilenstein

2015

Istzustand (2015)

Im Jahre 2015 wurde das Steuerreformgesetz 2015/2016 beschlossen, welches mit 1.1.2016 in Kraft trat. Es wurden wesentliche Entlastungen beschlossen, sowie eine weitgehende Harmonisierung des Einkommensteuergesetzes (EStG) mit dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) hinsichtlich der Befreiungsbestimmungen erreicht.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Das bereits seit 1988 geltende EStG 1988 ist aufgrund der Vielzahl von Novellen in seiner Gesamtheit unübersichtlich und bedingt eine strukturelle und zeitgemäße Neuausrichtung

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2016

Zielzustand (Beschreibung)

Ein diesbezüglicher Entwurf wird von der großen Steuerreform umfasst sein

Erläuterung der Entwicklung

Es wird derzeit seitens des Bundesministeriums für Finanzen an einer kompletten Neuerstellung des Einkommensteuergesetzes gearbeitet, in welcher auch jene Bereiche überarbeitet werden sollen, die vom Steuerreformgesetz 2015/2016 nicht betroffen waren.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend