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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs mit einem weiter optimierten Steuersystem im internat. Kontext mit Aufkommensrelevanz

2017
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

In einem dynamischen europäischen Umfeld hat sich auch die wirtschaftliche Entwicklung in Österreich positiv dargestellt. Das Wirtschaftsklima in Österreich ist derzeit auf einem Höhepunkt, zuletzt war es im Sommer 2007 so hoch.
Das Konsumentenvertrauen ist so hoch wie zuletzt im Herbst 2007. Diese guten Stimmungen führen zu einem Anstieg des Konsums und der Investitionen. Die Steuerreform 2015/16 hat nach Jahren einer mäßigen Entwicklung den privaten Konsum angekurbelt.

Im Wesentlichen wurde, unter Berücksichtigung der Nationalratswahl 2017, das Ziel in seiner Dimension erreicht. Auch wenn ein EStG neu nicht implementiert wurde, was auf Grund der Nationalratswahl 2017 nicht möglich war, so wurden die technischen Arbeiten für ein EStG 2020 eingebracht und weitergeführt. Zwar wurde nur ein neues Voll-Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, jedoch 38 DBAs einer Teilrevision unterzogen. Nachdem sich der Standort Österreich im Weltbankranking („Paying Taxes“) verbessert hat, kann man davon ausgehen, dass dieses Ziel im Wesentlichen erreicht wurde.