Vorhaben
Abkommen zwischen der Republik Kosovo und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA)
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2017
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Kosovo
Beschreibung des Ziels
Gemäß den Informationen der WKO gehören österreichische Unternehmen zu den bedeutendsten Investoren im Kosovo, über 100 Unternehmen mit österreichischem Kapital sind im Kosovo registriert. Mit dem Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens soll eine Steigerung des Investitionsvolumens über dem erwarteten nominellen Wachstum der österreichischen Gesamtwirtschaft erreicht werden (Prognosen für die Jahre 2018 und 2019: 1,7 % bzw. 1,6 %; Quelle: OeNB).
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Steigerung des Investitionsvolumens [Mio. EUR]
Istwert
204,0Mio. EUR
Zielzustand
247,3Mio. EUR
Datenquelle: statistische Daten der Oesterreichische Nationalbank (OeNB)
Ziel 2: Ausweitung der Amtshilfe nach dem internationalen Standard in der steuerlichen Zusammenarbeit
Beschreibung des Ziels
Der internationale Amtshilfestandard, dessen Umsetzung durch das globale Forum für Transparenz und Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten überprüft wird, sieht vor, dass ein effektiver Informationsaustausch ermöglicht wird. Daher sollten Doppelbesteuerungsabkommen Bestimmungen zur Amtshilfe enthalten, die diesem Standard entsprechen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Verbesserung des Global Forum Ratings
Ausgangszustand 2017:
Im Jahr 2015 erhielt Österreich durch das globale Forum für Transparenz und Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten das Rating „largely compliant“.
Zielzustand 2023:
Ziel ist die Verbesserung dieses Ratings auf „compliant“.
Istzustand 2023:
Österreich ist nach dem Rating durch das globale Forum für Transparenz und Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten nach wie vor „largely compliant".
Datenquelle:
Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes: Austria 2018 (Second Round)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
noch nicht ermittelt
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Beseitigung der Doppelbesteuerung gemäß dem internationalen Standard
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mangels eines entsprechenden Abkommens kommt es derzeit zu keiner auf Gegenseitigkeit beruhenden Vermeidung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Wirtschaftsaktivitäten. Daher muss auf einseitige Maßnahmen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf Grundlage der Verordnung BGBl. II Nr. 474/2002 zu § 48 BAO zurückgegriffen werden, welche keine umfassende Beseitigung der Doppelbesteuerung gemäß dem internationalen Standard gewähren. Durch den Abschluss des Abkommens kommt es zu einer dem internationalen Standard entsprechenden Aufteilung der Besteuerungsrechte.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Implementierung des internationalen Standards der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Derzeit kann mangels einer entsprechenden Vereinbarung mit der Republik Kosovo kein steuerlicher Informationsaustausch nach dem internationalen Standard erfolgen. Durch die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in das Abkommen erfüllt Österreich seine internationalen Verpflichtungen zur Umsetzung dieses Standards.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Laut der ursprünglichen WFA wurden Mehrerträge von 164 Tsd. Euro pro Jahr ab dem Jahr 2018 bis 2021 abgeschätzt (in Summe daher 656 Tsd. Euro). Diese waren auf den Entfall der einseitigen Anrechnungsverpflichtung für Zinsen aus Ausleihungen zurückzuführen. Denn mit dem Wirksamwerden des Abkommens steht dem Ansässigkeitsstaat (Österreich) das alleinige Besteuerungsrecht an den Zinsen zu. Da das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) erst ab dem Jahr 2019 anwendbar geworden ist, ist erst ab diesem Jahr mit finanziellen Auswirkungen zu rechnen. Die tatsächlich eingetretenen finanziellen Auswirkungen können jedoch nicht ermittelt werden, da die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) keine Daten hinsichtlich der Zins- und Dividendenströme zwischen Kosovo und Österreich zur Verfügung hat.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.