Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

Abkommen zwischen Island und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Abkommen zwischen Island und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

2022
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2017

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: 1.996

Vorhabensart: Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Mit Island besteht derzeit keine Regelung zur Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Island ist somit der einzige Europäische Wirtschaftsraum-Staat (EWR-Staat), mit dem Österreich noch kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Gemäß den Informationen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) betreffen die wesentlichsten Zahlungsflüsse von Island nach Österreich Zinszahlungen aus Anleihen iHv. € 8-16 Mio. Daneben wurden noch Zinszahlungen aus Krediten und Einlagen iHv. ca. € 1-1,5 Mio. von Island nach Österreich registriert. Isländische Dividenden- und Lizenzzahlungen nach Österreich sind nur marginal.

Der Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen Österreichs zu diesem Staat erfordert den Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. In der Vergangenheit konnten laut der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) österreichische Firmen immer wieder zum Teil auch recht große Aufträge z. B. im Anlagenbau an Land ziehen. Chancen für österreichische Firmen in Island sieht die WKÖ vor allem in den Bereichen Maschinen- und Anlagebau sowie Geothermie und Wasserkraft.

Durch das Fehlen eines Doppelbesteuerungsabkommens besteht daher ein Hindernis zum weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen zu diesem Staat. Zudem besteht kein Informationsaustausch zwischen den beiden Staaten, der dem Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD-Standard) betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft entspricht.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Der Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Island entspricht dem Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die im Abschlusszeitpunkt maßgeblichen Jahre („Erfolgreich. Österreich. 2013 bis 2018“), wonach der Ausbau der Transparenz und Zusammenarbeit in internationalen Steuerangelegenheiten explizit forciert sowie unerwünschte Steuergestaltungen hintangehalten werden sollten.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Förderung der Wirtschaftsbeziehungen und Steigerung der Standortattraktivität Österreichs

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Steigerung der Direktinvestitionen

Ausgangszustand 2016:

Gemäß den Informationen der OeNB gibt es keine maßgeblichen Direktinvestitionen von isländischen Unternehmen in Österreich bzw. umgekehrt.

Zielzustand 2022:

Steigerung des Investitionsvolumens über dem nominellen Wachstum.

Istzustand 2022:

2017 sind Investitionen in Höhe von ca. € 130 Mio. von Österreich nach Island erfolgt. Die Investitionen sind über die Jahre (2017-2021) gestiegen und betrugen im Jahr 2021 rd. € 240 Mio. Dies stellt eine Steigerung von 84% dar, d.h. im Durchschnitt eine Steigerung von 22,7% im Jahr. Das durchschnittliche Wirtschaftswachstum weltweit im Zeitraum 2017-2021 betrug laut den Daten der Weltbank (https://data.worldbank.org/indicator/NY.GDP.MKTP.KD.ZG) 2,42%. Somit hatten die Investitionen eine überdurchschnittlich positive Entwicklung.

Datenquelle:
Auswertung OeNB

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überplanmäßig erreicht

Ziel 2: Erzielung von Transparenz und Amtshilfe nach dem OECD-Standard in der steuerlichen Zusammenarbeit

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

OECD-Standard konforme Abkommen [Anzahl]

Istwert

43

Anzahl

Zielzustand

41

Anzahl

Datenquelle: Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes: Austria 2018 (Second Round)


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Beseitigung der Doppelbesteuerung für Aktiveinkünfte gemäß dem internationalen Standard

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Derzeit kommt es – mangels eines entsprechenden Abkommens – zu keiner auf Gegenseitigkeit beruhenden Vermeidung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten österreichischer Unternehmen in Island. Dies führt trotz Bestehen innerstaatlicher Maßnahmen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung (Verordnung BGBl. II Nr. 474/2002 zu § 48 Bundesabgabenordnung (BAO)) zu einer einseitigen budgetären Belastung Österreichs. Durch den Abschluss des Abkommens kommt es zu einer dem OECD-Musterabkommen entsprechenden Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen Österreich und Island.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Beseitigung der Doppelbesteuerung für Passiveinkünfte gemäß dem internationalen Standard

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Derzeit kommen – mangels eines entsprechenden Abkommens – die nationalen Steuersätze für Passiveinkünfte (Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren) zur Anwendung. Das bedeutet, dass auf Dividenden von Island derzeit bis zu 20 % an Quellensteuern eingehoben werden können. Bei Zinsen sind es 10 % und bei Lizenzgebühren 20 %. Nunmehr ist im Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ein maximaler Quellensteuersatz in Höhe von 15 % bei Portfoliodividenden vorgesehen; für Schachteldividenden besteht ein begrenztes Besteuerungsrecht des Quellenstaats in Höhe von 5 %. Für Zinseinkünfte ist ein maximaler Quellensteuersatz von 10 % vorgesehen, wobei umfangreiche Ausnahmen vorgesehen sind, die zur vollständigen Entlastung von Zinszahlungen im Quellenstaat führen.
Für Lizenzzahlungen ist ein maximaler Quellensteuersatz von 5 % vorgesehen.
Somit erfolgt eine Zuteilung des Besteuerungsrechts bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren gemäß den Grundsätzen des OECD-Musterabkommens, soweit dies mit den außensteuerrechtlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Implementierung des neuen OECD-Standards der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Derzeit kann – mangels eines entsprechenden Abkommens – kein steuerlicher Informationsaustausch mit Island nach dem neuen OECD-Standard erfolgen. Durch die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in das Abkommen erfüllt Österreich seine internationalen Verpflichtungen zur Umsetzung des OECD-Standards betreffend die Übermittlung steuerlich relevanter Informationen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2021
2017
2018
2019
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

1.996

Tsd. Euro

Plan

4.115

Tsd. Euro

Erträge

Ist

1.996

Tsd. Euro

Plan

4.450

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

335

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

335

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

1.996

Tsd. Euro

Plan

4.450

Tsd. Euro

Ergebnis

661

Tsd. Euro

Plan

823

Tsd. Euro

Erträge

Ist

661

Tsd. Euro

Plan

890

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

67

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

67

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

661

Tsd. Euro

Plan

890

Tsd. Euro

Ergebnis

452

Tsd. Euro

Plan

823

Tsd. Euro

Erträge

Ist

452

Tsd. Euro

Plan

890

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

67

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

67

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

452

Tsd. Euro

Plan

890

Tsd. Euro

Ergebnis

325

Tsd. Euro

Plan

823

Tsd. Euro

Erträge

Ist

325

Tsd. Euro

Plan

890

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

67

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

67

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

325

Tsd. Euro

Plan

890

Tsd. Euro

Ergebnis

270

Tsd. Euro

Plan

823

Tsd. Euro

Erträge

Ist

270

Tsd. Euro

Plan

890

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

67

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

67

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

270

Tsd. Euro

Plan

890

Tsd. Euro

Ergebnis

288

Tsd. Euro

Plan

823

Tsd. Euro

Erträge

Ist

288

Tsd. Euro

Plan

890

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

67

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

67

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

288

Tsd. Euro

Plan

890

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Erträge:
Die erwarteten und tatsächlichen finanziellen Auswirkungen betreffen die Auswirkungen der Beschränkung des Quellensteuersatzes für Zinsen entsprechend dem OECD-Standard. Die aus Island nach Österreich fließenden Zinsen können infolge des DBA-Abschlusses nicht mehr mit dem innerstaatlichen Quellensteuersatz von 22 % besteuert werden. Stattdessen wird der Steuersatz gem. Artikel 11 DBA-Island auf 0 % gesenkt. Somit entstehen positive Auswirkungen auf den Haushalt in Höhe von 22 % der aus Island nach Österreich fließenden Zinszahlungen.

Diese wurden mithilfe einer eigens dafür beantragten Auswertung durch die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) ermittelt. Aufgrund einer Änderung der Investitionsart (Desinvestition aus verzinslichen Wertpapieren) waren die Zinsflüsse zum Zeitpunkt des Abschlusses unter dem erwarteten Niveau. Daher ist die positive Auswirkung auf das Budget niedriger als erwartet.

Transferaufwand:
Die Eingaben hinsichtlich Transferaufwand in der ursprünglichen WFA betreffen Dividenden und Lizenzgebühren. Hierzu sind aufgrund der Vertraulichkeit keine Daten von der OeNB verfügbar, daher konnten die Werte nicht überprüft und in der obigen Darstellung nicht berücksichtigt werden.

Allgemein sind die Investitionen von Österreich in Island über die Jahre hinweg gestiegen und betrugen im Jahr 2021 rd. € 240 Mio. Somit hatte das DBA eine positive Auswirkung auf die Stärke der finanziellen Verflechtungen zwischen den zwei Staaten.

Gesamtbeurteilung

Die Erfolgsmessung bei diesem Vorhaben erfolgte durch die Definition von zwei Zielen, wobei ein quantitativ messbares Ziel in Form einer Kennzahl und ein qualitatives messbares Ziel (Meilenstein) verwendet wurden. Beide Ziele des Vorhabens wurden erreicht, eines (Ziel 1) davon überplanmäßig. Die geplanten positiven finanziellen Auswirkungen wurden – aus Gründen, die nicht in der Sphäre des Doppelbesteuerungsabkommens liegen – in geringerem Ausmaß als erwartet verwirklicht.

Die Zielmessung bei Ziel 1 („Förderung der Wirtschaftsbeziehungen und Steigerung der Standortattraktivität Österreichs“) erfolgte mittels Meilenstein „Steigerung der Direktinvestitionen“. Das Ziel 1 wurde überplanmäßig erreicht, da das Investitionsniveau von 0 auf rd. € 240 Mio. im Jahr 2021 gesteigert werden konnte. Damit lag die Steigerung weit über dem durchschnittlichen weltweiten Wirtschaftswachstum der Periode (welches nur 2,42 % betrug). Der bisherige Höchststand des Investitionsvolumens wurde 2021 erreicht, der niedrigste Wert lag 2018 mit rd. € 102 Mio. vor.
Die Zielsetzung bei Ziel 1 war die Erreichung einer Entlastung der aktiven und passiven Einkünfte durch die Verhinderung der Doppelbesteuerung und die Einschränkung der Quellensteuern aufgrund des Abkommens. Diese Entlastung wurde erreicht (Maßnahme 1 „Beseitigung der Doppelbesteuerung für Aktiveinkünfte gemäß dem internationalen Standard“ sowie Maßnahme 2 „Beseitigung der Doppelbesteuerung für Passiveinkünfte gemäß dem internationalen Standard“). Die quantitativen Auswirkungen der Entlastung sind aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit von Informationen jedoch nur teilweise messbar. So konnten die Auswirkungen der Senkung des Quellensteuersatzes für Zinsen beziffert werden. Sie betrugen in Summe € 1,7 Mio., waren jedoch niedriger als erwartet (€ 3,56 Mio.), da die Zinsflüsse aufgrund des Wechsels des Investitionsgegenstands niedriger als erwartet waren und noch gesunken sind. Die Auswirkungen der Entlastung für Dividenden und Lizenzgebühren sind dagegen nicht bezifferbar. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Hauptauswirkungen der Entlastung im Falle von Dividenden die Unternehmen und nicht das Budget betreffen.

Ziel 2 („Erzielung von Transparenz und Amtshilfe nach dem OECD-Standard in der steuerlichen Zusammenarbeit“) wurde als quantitativ messbares Ziel (Kennzahl 1 „OECD-Standard konforme Abkommen“) konzipiert. Die Ausweitung des Informationsaustauschs mit Island sollte durch Einführung eines dem OECD-Musterabkommen entsprechenden Artikels 26 (Informationsaustausch) erreicht werden (Maßnahme 3 „Implementierung des neuen OECD-Standards der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft“). Da die Anzahl der OECD-Standard konformen Abkommen durch den Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens mit Island erhöht wurde, wurde dieses Ziel zur Gänze erreicht. Das Abkommen leistet einen wesentlichen Beitrag zur steuerlichen Transparenz und – mittelbar – auch zu höheren Steuereinnahmen durch die leichtere Nachverfolgung von Einkünften.


Verbesserungspotentiale

In zukünftigen Vorhaben sollten die Zusammenhänge zwischen den Zielen, den Maßnahmen und den finanziellen Auswirkungen besser ersichtlich werden. Die Indikatoren für die Zielerreichung und jene der einzelnen Maßnahmen sollten besser aufeinander abgestimmt werden. Der bei dieser und ähnlichen WFAs eingesetzte Meilenstein sollte allgemein überdacht werden, da Messgrößen wie das Gesamtinvestitionsvolumen nicht unter dem unmittelbaren Einfluss des Gesetzgebers stehen und gesetzliche Vorhaben wie Doppelbesteuerungsabkommen darauf erwartungsgemäß einen viel geringeren Einfluss haben, als etwa die Gesamtwirtschaftslage in Österreich und im betroffenen Staat, das Zinsniveau und ähnliche Indikatoren.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen