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MASSNAHME

Erarbeitung eines neuen Einkommensteuergesetzes (EStG)

2016
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Ein diesbezüglicher Entwurf wird von der großen Steuerreform umfasst sein

Details zum Meilenstein

2016

Istzustand (2016)

Die BMF-internen Vorarbeiten für ein EStG neu wurden planmäßig weitergeführt

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Im Rahmen der Expertengruppe zur Steuerreform und der politischen Arbeitsgruppe zur Steuerreform wurden/werden Überlegungen für ein EStG 2016 akkordiert

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2016

Zielzustand (Beschreibung)

Ein diesbezüglicher Entwurf wird von der großen Steuerreform umfasst sein

Erläuterung der Entwicklung

Die BMF-internen Vorarbeiten für ein EStG neu wurden planmäßig weitergeführt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise