MASSNAHME
Sicherstellung der Hilfe an Geschädigte von Naturkatastrophen
Durch den Katastrophenfonds werden Hilfen an von Naturkatastrophen geschädigte private Personen und Unternehmen finanziert
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Gem. KatF-G 1996 wurden bis zu 60 % der Landeshilfe bei privaten Personen und Unternehmen zur Wiederherstellung nach Naturkatastrophen finanziert
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
60%
Zielzustand
60%
Erläuterung der Entwicklung
Im Jahr 2016 wurden € 21,14 Mio. privaten Personen und Unternehmen durch den Katastrophenfonds ersetzt, das entspricht 60 % der Landeshilfe bei privaten Personen und Unternehmen zur Wiederherstellung nach Naturkatastrophen.
Ausgangspunkt der Planung
0
Quelle
Bericht des BMF gem. Katastrophenfonds-Gesetz 1996
Berechnungsmethode
Höhe der Bundesmittel an der Unterstützung von privaten Personen und Unternehmen für Schäden nach Naturkatastrophen