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WIRKUNGSZIEL

Nachhaltig geordnete öffentliche Haushalte zur Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts

Nachhaltig geordnete öffentliche Haushalte zur Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.

2016
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Wirtschaftswachstum hat im Jahr 2016 mit 1,5 % den höchsten Wert seit 2011 erreicht. Die Arbeitslosigkeit bleibt 2016 unverändert hoch (9,1 %). Das Angebot an Arbeitskräften hat 2016 weiterhin stark zugenommen.
Budgetär hat im Jahr 2016 die Steuerreform ihre Wirkung gezeigt.

Gleichzeitig waren für die Bundesregierung große Herausforderungen durch die unerwarteten Flüchtlingsströme seit September 2015 zu bewältigen. Die budgetären Auswirkungen halten durch die Notwendigkeit zusätzlicher Mittel für Integration und Bildungsmaßnahmen auch in den Folgejahren an. Genauso wie die höheren Aufwendungen im Bereich Sicherheit. Österreich hat sich dennoch zur raschen Verwirklichung der Budgetkonsolidierung verpflichtet. Die Budgetkonsolidierung ist eine entscheidende Voraussetzung für die Fortsetzung der positiven wirtschaftlichen Entwicklung Österreichs und für die Bewältigung der Folgen der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise sowie der Flüchtlichtsströme. Mit dem neuen Bundesfinanzrahmen und dem Österreichischen Stabilitätspakt wird die Konsolidierung konsequent weitergeführt.

Das Wirkungsziel wurde im Einklang mit dem Österreichischen Stabilitätspakt 2012 (ÖStP) überplanmäßig erreicht.

Zur Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts konnten die für die Erreichung des Wirkungsziels vorgesehenen Maßnahmen wie geplant erfolgreich durchgeführt werden:
– Koordination der Haushaltsführung mit Ländern und Gemeinden gem. ÖStP 2012 im Österreichischen Koordinationskomitee (ÖKK) ist erfolgt;
– die Transfers des Finanzausgleichs wurden rechtskonform auf Basis vorhandener Prognosen ermittelt und an Länder und Gemeinden übermittelt;
– Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen wurden finanziert und finanzielle Unterstützung von durch Naturkatastrophen Geschädigten geleistet.

Die für das Wirkungsziel festgelegte Kennzahl für das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit konnte überplanmäßig erreicht werden: Laut März-Prognose der Statistik Austria beträgt das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit 2016 -1,55% des BIP.
Auf Bundesebene ist das Maastricht-Defizit niedriger ausgefallen als im Herbst erwartet (1,2% statt 1,6%). Grund dafür ist ein Transfer des Landes Kärnten an den Kärntner Auszahlungsfonds iHv 1,2 Mrd. € im Rahmen der HETA-Abwicklung. In der VGR wird dieser Fonds dem Bundessektor zugerechnet. Dieser Transfer führte 2016 aber zu einem deutlichen Anstieg des Maastricht-Defizits der Länderebene. Unter Bereinigung dieses Effekt entspricht das Maastricht-Defizit sowohl des Bundes als auch der Länder den Erwartungen vom Herbst 2016.
Die Gemeindeebene einschließlich Wien verzeichnete 2016 ein Maastricht-Defizit von 216 Mio. €. Bei der Budgetplanung wurde ein ausgeglichenes Ergebnis erwartet.
Die Sozialversicherung weist 2016 wie in den Vorjahren einen Überschuss aus, dieser ist allerdings deutlich niedriger ausgefallen als erwartet (0,04% statt 0,14% des BIP).
Es handelt sich um vorläufige Werte, die von der STATISTIK AUSTRIA für die März-Notifikation an die Eurostat ermittelt wurden. Das endgültige Ergebnis liegt erst mit der Berichtslegung der STATISTIK AUSTRIA im September vor.