Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Durch den Katastrophenfonds werden Hilfen an von Naturkatastrophen geschädigte Gebeitskörperschaften finanziert

2016
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Gem. KatF-G 1996 wurden bis zu 50 % des Infrastrukturschadens von Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung nach Naturkatastrophen finanziert

Details zum Meilenstein

2016

Istzustand (2016)

50 % des Infrastrukturschadens von Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung von Infrastruktur nach Naturkatastrophen konnten durch den Katastrophenfonds geleistet werden.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Gem. KatF-G 1996 werden bis zu 50 % des Infrastrukturschadens von Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung nach Naturkatastrophen finanziert

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2016

Zielzustand (Beschreibung)

Gem. KatF-G 1996 wurden bis zu 50 % des Infrastrukturschadens von Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung nach Naturkatastrophen finanziert

Erläuterung der Entwicklung

Im Jahr 2016 wurden den Ländern € 6,86 Mio, den Gemeinden € 16,63 Mio. und dem Bund € 3,28 Mio. durch den Katastrophenfonds ersetzt, das entspricht 50 % des Infrastrukturschadens von Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung von Infrastruktur nach Naturkatastrophen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze