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MASSNAHME

Sicherstellung der Hilfe an Geschädigte von Naturkatastrophen

Durch den Katastrophenfonds werden Hilfen an von Naturkatastrophen geschädigte private Personen und Unternehmen finanziert

2016
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Gem. KatF-G 1996 wurden bis zu 60 % der Landeshilfe bei privaten Personen und Unternehmen zur Wiederherstellung nach Naturkatastrophen finanziert

Details zur Kennzahl

2016

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

60

%

Zielzustand

60

%

Erläuterung der Entwicklung

Im Jahr 2016 wurden € 21,14 Mio. privaten Personen und Unternehmen durch den Katastrophenfonds ersetzt, das entspricht 60 % der Landeshilfe bei privaten Personen und Unternehmen zur Wiederherstellung nach Naturkatastrophen.

Ausgangspunkt der Planung

0


Quelle

Bericht des BMF gem. Katastrophenfonds-Gesetz 1996

Berechnungsmethode

Höhe der Bundesmittel an der Unterstützung von privaten Personen und Unternehmen für Schäden nach Naturkatastrophen