MASSNAHME
Erarbeitung eines Vorschlags für einen neuen Finanzausgleich und zur Nutzung damit verbundener Synergien
Erarbeitung eines Vorschlags für einen neuen Finanzausgleich und zur Nutzung damit verbundener Synergien
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Expertenarbeitsgruppen legen 2016 der politischen Arbeitsgruppe den Endbericht mit Vorschlägen zum neuen Finanzausgleich vor
Details zum Meilenstein
Istzustand (2016)
Das von den Arbeitsgruppen vorgelegte und letztlich auch von den Finanzausgleichspartnern unterzeichnete Paktum über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2017 bildete den Abschluss der Verhandlungen zum Finanzausgleich 2017.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2015
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Expertenarbeitsgruppen erarbeiten bis Ende 2015 Berichte mit Vorschlägen zum neuen Finanzausgleich für die politische Arbeitsgruppe.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2016
Zielzustand (Beschreibung)
Expertenarbeitsgruppen legen 2016 der politischen Arbeitsgruppe den Endbericht mit Vorschlägen zum neuen Finanzausgleich vor
Erläuterung der Entwicklung
Die Arbeitsgruppen behandelten die Themenbereiche Abgabenautonomie, Aufgabenorientierung, Aufgabenbereinigung, Pflege, Gesundheit, Interkommunale Zusammenarbeit (strukturschwache Gebiete) sowie Haftungsobergrenzen. Die Gespräche bildeten die Grundlage für das von den Finanzausgleichspartnern unterzeichnete Paktum über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2017.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze