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MASSNAHME

Koordination der Haushaltsführung mit Ländern und Gemeinden gemäß ÖStP 2012 im Österreichischen Koordinationskomitee.

Koordination der Haushaltsführung mit Ländern und Gemeinden gem. ÖStP 2012 im Österreichischen Koordinationskomitee (ÖKK). Die Transfers des Finanzausgleichs werden rechtskonform auf Basis vorhandener Prognosen ermittelt. Finanzkraftstärkung und Mitfinanzierung bei Ländern bzw. Gemeinden entsprechend Finanzausgleich. Die Transfers des Finanzausgleich werden rechtskonform vollzogen

2016
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Die Aufgaben des ÖKK im Jahr 2016 sind erfüllt. Zumindest zwei Tagungen des ÖKK, davon zumindest eine auf politischer Ebene, haben stattgefunden

Details zum Meilenstein

2016

Istzustand (2016)

Die Aufgaben des Österreichischen Koordinationskomitees nach dem österreichischen Stabilitätspakt im Jahr 2016 sind erfüllt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Aufgaben des ÖKK im Jahr 2015 sind erfüllt. Mehrere Tagungen des ÖKK, davon eine auf politischer Ebene, haben stattgefunden

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2016

Zielzustand (Beschreibung)

Die Aufgaben des ÖKK im Jahr 2016 sind erfüllt. Zumindest zwei Tagungen des ÖKK, davon zumindest eine auf politischer Ebene, haben stattgefunden

Erläuterung der Entwicklung

Im Jahr 2016 wurden die Aufgaben des Österreichischen Koordinationskomitees nach dem Österreichischen Stabilitätspakt (ÖStP 2012) bei je einer Tagung auf politischer Ebene und auf Expertenebene erfüllt. Im Umlauf wurde beschlossen, dass die Haushaltsergebnisse des Jahres 2014 keinen Anlass auf ein Sanktionsverfahren nach ÖStP 2012 geben.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Die Planwerte werden rechtskonform auf Basis der Prognosen ermittelt

Details zum Meilenstein

2016

Istzustand (2016)

Die Planwerte wurden 2016 rechtskonform auf Basis der Prognosen ermittelt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Planwerte werden rechtskonform auf Basis der Prognosen ermittelt

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2016

Zielzustand (Beschreibung)

Die Planwerte werden rechtskonform auf Basis der Prognosen ermittelt

Erläuterung der Entwicklung

Nach Vorliegen von Prognosen über die Abgabenentwicklung wurden zeitnahe die Berechnungen über die Auswirkungen auf aufkommensabhängige länderweise Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse vorgenommen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Die Finanzausgleichspartner werden wie vereinbart über die mittelfristigen Prognosewerte informiert. Die Finanzausgleichspartner werden unterjährig zeitnahe über kurzfristige Prognosen informiert.

Details zum Meilenstein

2016

Istzustand (2016)

Die Finanzausgleichspartner wurden über die mittelfristige Prognose mittels Wirtschaftsdaten- und Sensitivitätsanalyse am 8. Juni 2016 sowie über die Ertragsanteile-Prognosen am 27. April 2016 und am 12. Oktober 2016 korrekt und wie vereinbart informiert.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Finanzausgleichspartner wurden wie vereinbart über die mittelfristigen Prognosewerte und unterjährig informiert.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2016

Zielzustand (Beschreibung)

Die Finanzausgleichspartner werden wie vereinbart über die mittelfristigen Prognosewerte informiert. Die Finanzausgleichspartner werden unterjährig zeitnahe über kurzfristige Prognosen informiert

Erläuterung der Entwicklung

Prognosen über Ertragsanteile, Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse wurden am 27.4.2016 (Mittelfristprognose bis 2020) und am 12.10.2016 (Prognose 2017 lt. BVA-E 2017) sowie am 8.6.2016 (mittelfristige Wirtschaftsdaten- und Sensitivitätsanalyse) an Länder und Gemeinden übermittelt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Die Transfers des Finanzausgleich wurden rechtskonform vollzogen. RA-Genehmigung liegt vor

Details zum Meilenstein

2016

Istzustand (2016)

Eine termingerechte Auszahlung der Transfers des Finanzausgleichs ist erfolgt. Die Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses erfolgt seit dem Jahr 2016 gem. § 9 Rechnungshofgesetz 1948 mit 30. Juni.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Transfers des Finanzausgleich werden rechtskonform vollzogen

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2016

Zielzustand (Beschreibung)

Die Transfers des Finanzausgleichs wurden rechtskonform vollzogen. RA-Genehmigung liegt vor

Erläuterung der Entwicklung

Eine termingerechte Auszahlung der Transfers des Finanzausgleichs ist erfolgt. Die Genehmigung des vom Rechnungshof dem Nationalrat per 30.6. vorzulegenden Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2016 ist noch nicht erfolgt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze