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MASSNAHME

Nominierung von Bundesvertreterinnen in die genannten Gremien

Nominierung von Bundesvertreterinnen in die genannten Gremien

2016
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Beibehaltung des Anteils an Bundesvertreterinnen in den Aufsichtsgremien der genannten Unternehmen

Details zur Kennzahl

2016

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

24

%

Zielzustand

25

%

Erläuterung der Entwicklung

Das Ziel gem. Ministerratsbeschluss vom März 2011 betrifft die Jahre 2013 (25 %) und 2018 (35 %). Die Anzahl der Bundesvertreterinnen in den Aufsichtsgremien blieb im Vergleich von 2015 zu 2016 konstant. Die Verschlechterung der Relation ergibt sich durch die zwischenzeitige Besetzung von im Jahr 2015 vakant gewesenen Aufsichtsratsmandaten.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2012

Ausgangspunkt der Planung

20


Quelle

BMF/Beteiligungsdatenbank

Berechnungsmethode

Anteil an Bundesvertreterinnen in den Aufsichtsgremien der genannten Unternehmen