MASSNAHME
Geschlechtergerechte Beschickung von Gremien
Umsetzung der geschlechtergerechten Aufteilung bei der Beschickung von Gremien im kompetenzrechtlichen Bereich des Ressorts: oberste Leitungsorgane von Universitäten, Organe der AQ Austria
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der quotengerecht besetzten universitären Leitungsorgane (Rektorat, Universitätsrat, Senat) an allen Universitäten
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
87,9%
Zielzustand
80,3%
Erläuterung der Entwicklung
Der überwiegende Großteil der universitären Leitungsorgane (Rektorate, Senate, Universitätsräte) ist inzwischen geschlechtergerecht besetzt. Es gibt dabei nur einige wenige Ausnahmen, die insbesondere die Senate einiger Universitäten betreffen. Dass gerade die Senate am ehesten an der Herstellung einer geschlechtergerechten Besetzung scheitern liegt zum einen daran, dass die Hälfte der Mitglieder aus der Professorinnen- und Professorenkurie stammen muss. Da dort – wie in Kennzahl 31.4.1. gezeigt – trotz einer Tendenz in Richtung Erhöhung des Frauenanteils immer noch Männer überwiegen, ist die Rekrutierung von Professorinnen für den Senat schwierig, insbesondere an Technischen Universitäten, zumal die wenigen vorhandenen Kandidatinnen auch für die Mitarbeit in weiteren Kollegialoganen angefragt werden und Tätigkeiten in universitären Kollegialorganen nicht flächendeckend im Leistungsverzeichnis der betreffenden Person anerkannt werden. An einigen Universitäten ist es zum anderen auch problematisch, bei den Studierenden Vertreterinnen für eine Mitwirkung im Senat zu finden. Trotzdem lässt sich in der Gesamtsicht ein erstaunlich stabiler Trend in Richtung verbesserter Geschlechtergerechtigkeit bei den universitären Leitungsgremien feststellen, der den eingeschlagenen Weg zu bestätigen scheint.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2012
Ausgangspunkt der Planung
71,2
Quelle
BMWFW (uni:data)
Berechnungsmethode
Anteil der quotengerecht besetzten universitären Leitungsorgane (Rektorat, Universitätsrat, Senat) an allen Universitäten
Kennzahl: Anteil der Frauen in allen Gremien der AQ Austria (Kuratorium, Board und Generalversammlung) an allen Mitgliedern
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
52,4%
Zielzustand
45%
Erläuterung der Entwicklung
Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria ist gemäß Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz verantwortliches Organ zur Akkreditierung von Fachhochschulen und Privatuniversitäten sowie deren Studien(-gängen), daher ist eine geschlechtergerechte Besetzung leitender Organe der AQ Austria von Bedeutung. in den letzten Jahren konnte hier kontinuierlich eine ungefähre Geschlechterparität gehalten werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2012
Ausgangspunkt der Planung
50
Quelle
AQ Austria
Berechnungsmethode
Anteil der Frauen in allen Gremien der AQ Austria (Kuratorium, Board und Generalversammlung) an allen Mitgliedern