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WIRKUNGSZIEL

Ausgeglichene Geschlechterverhältnisse

2016
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Entwicklung der Gleichstellungspolitik in Wissenschaft und Forschung hängt eng mit dem gesellschaftlichen Wandel, der Restrukturierung der globalen Wissenschaftslandschaft, Veränderungen der europäischen Wissenschafts- und Hochschulpolitik und ihren nationalen Ausprägungen zusammen. Die Weiterentwicklung des österreichischen Hochschulsystems, etwa durch den „Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan“, die „Nationale Strategie zur sozialen Dimension in der Hochschulbildung“, das Projekt „Zukunft Hochschule“ oder die Einführung des Kollektivvertrags für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Universitäten und die damit einhergehende Etablierung von Laufbahnstellen als langfristige Karriereperspektiven für wissenschaftliches/künstlerisches Personal, eröffnet weitere Steuerungsmöglichkeiten für Gleichstellungsaktivitäten. Das Gleichstellungsziel des BMWFW (UG 31 Wissenschaft und Forschung) ist auf europäische Vorgaben zur Geschlechtergleichstellung abgestimmt und liefert einen nationalen Beitrag zur Umsetzung der ERA Roadmap (Priorität 4: Gender Equality and Gender Mainstreaming).
Die europäischen Zielsetzungen sind auf den Abbau bestehender Ungleichgewichte zu Lasten der Frauen ausgerichtet und sollen insbesondere folgende Veränderungen erwirken:
• Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und auf allen Hierarchieebenen in Wissenschaft und Forschung
• Abschaffung von strukturellen Barrieren für Frauen, die einer wissenschaftlichen Karriere entgegenstehen (inkl. der Erhöhung des Frauenanteils in Entscheidungsgremien)
• Förderung der Gender-Relevanz von Forschung in allen Disziplinen und Bereichen
• Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf/Studium mit Betreuungsaufgaben.

Im europäischen Vergleich hat Österreich in den vergangenen Jahren aufgeholt. So konnte etwa die gläserne Decke beim universitären Forschungspersonal von 2010 bis 2013 überdurchschnittlich reduziert werden: Während im Schnitt der EU-28 in diesem Zeitraum die gläserne Decke für Frauen kaum geringer wurde (von 1,8 auf 1,75), sank sie in Österreich von 2,04 auf 1,76 („She Figures“ 2015, aktuellere Daten liegen derzeit nicht vor). Der Wert 1 bedeutet beim Glasdecken-Index eine gleiche Chance für Frauen wie für Männer Grade-A-Level-Führungspositionen zu erreichen. Je höher der Wert über 1 hinausgeht, desto »dicker« ist die gläserne Decke und desto unwahrscheinlicher ist es für Frauen, in diese Führungspositionen zu gelangen. Beim Frauenanteil in Führungspositionen in der (Grundlagen-)Forschung (Grade A Positions) hat sich Österreich bis 2013 dem EU-28 Schnitt von 20,9% angenähert und liegt bei 20,3% („She Figures“ 2015). Auch bei der Repräsentanz von Frauen in Entscheidungsgremien im Forschungsbereich (Forschungs- und Entwicklungskommissionen, Vorstände, Ausschüsse, Versammlungen sowie Räte) liegt Österreich über dem europäischen Durchschnitt: der Frauenanteil bei den Mitgliedern solcher Entscheidungsgremien liegt bei 38%, bei der Leitung solcher Gremien im Jahr 2014 sogar bei 27% (Vergleich EU-28: 28% bei den Mitgliedern und 22% bei den Leitungsfunktionen; „She Figures“ 2015). Auf nationaler Ebene gilt es daher weiterhin, die Wirkung bestehender Gleichstellungsinstrumente und –maßnahmen durch eine stetige Weiterentwicklung und konsequente Umsetzung zu verbessern, damit die kontinuierliche Entwicklung in Richtung Geschlechtergerechtigkeit bei Führungspositionen, Entscheidungsgremien sowie beim wissenschaftlichen/künstlerischen Nachwuchs im kompetenzrechtlichen Bereich des Ressorts weiter voranschreitet.
Bei der vom BKA initiierten ressortübergreifenden Abstimmung der Gleichstellungsziele, bei der eine inhaltliche Clusterung der Gleichstellungsziele aller Ressorts vorgenommen wurde, wurde das Gleichstellungsziel der UG 31 den Clustern „Arbeitsmarkt und Bildung“ und „Gleichstellung in Entscheidungspositionen und –prozessen“ zugeordnet. Bei ersterem Cluster setzt sich das BMWFW das Ziel, eine geschlechtergerechte Bezahlung (Gender Pay Gap) in wissenschaftlichen/künstlerischen Führungspositionen herzustellen sowie die vorhandene horizontale Segregation in besonders geschlechtersegregierten Studienfeldern kontinuierlich abzubauen. Beim Cluster „Gleichstellung in Entscheidungspositionen und –prozessen“ liegen die Zielsetzungen insbesondere in der geschlechtergerechten Besetzung von universitären Kollegialorganen, aber auch im Abbau der „gläsernen Decke“ an öffentlichen Universitäten.

Die Präsenz von Frauen in Wissenschaft und Forschung zeigt deutliche Fortschritte: Zunehmend mehr Frauen studieren, schließen ihr Studium ab und arbeiten in Wissenschaft und Forschung – genau genommen liegen bei den Studierenden und den Erstabschlüssen die Frauen bereits vor den Männern. Trotz dieser Steigerungen gibt es insbesondere in wissenschaftlichen Führungspositionen nach wie vor einen Aufholbedarf, nimmt doch der Frauenanteil entlang der Karrierestufen hin zur Professur sukzessive ab.
Damit begründen sich auch die gewählten Wirkungszielkennzahlen zur Erhöhung des Frauenanteils an Laufbahnstellen sowie bei den Professuren. Von 2015 (22,6%) auf 2016 (23,7%) konnte beim Professorinnenanteil eine Steigerung um 1,1 Prozentpunkte erreicht werden. Der Frauenanteil bei Laufbahnstellen konnte immerhin um 1,5 Prozentpunkte von 33,8% im Jahr 2015 auf 35,3% im Jahr 2016 erhöht werden. Diese Wirkung konnte u.a. durch eine Verzahnung der Instrumente „Wirkungsorientierte Budgetierung“ sowie „Universitäre Leistungsvereinbarung“ erreicht werden: Mit den Universitäten wurden als Beiträge zu den Wirkungszielen im Rahmen der Leistungsvereinbarungsperiode 2016-18 verbindliche Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils bei Laufbahnstellen und Professuren vereinbart.
Durch eine kontinuierliche Steigerung des Frauenanteils bei den unbefristeten Laufbahnstellen (Tenure Track) wird bereits beim hochqualifizierten wissenschaftlichen/künstlerischen Nachwuchs angesetzt, um eine nachhaltige Steigerung des Frauenanteils bei Professuren zu gewährleisten. Ebenso essentiell ist Geschlechtergerechtigkeit in Entscheidungspositionen und –prozessen: Daher ist seit 2009 im Universitätsgesetz (UG) eine verpflichtende Frauenquote für universitäre Kollegialorgane verankert. Die Umsetzung dieser Verpflichtung wird durch die Kennzahl 31.4.2 abgebildet. Hier wird ersichtlich, dass der überwiegende Teil der universitären Leitungsorgane (Rektorate, Senate, Universitätsräte) inzwischen geschlechtergerecht besetzt ist. Auch in der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria), die das verantwortliche Organ zur Akkreditierung von Fachhochschulen und Privatuniversitäten sowie von deren Studien(-gängen) ist, hat die UG 31 das Ziel gesteckt, die geschlechterparitätische Zusammensetzung der Gremien der AQ Austria aufrecht zu erhalten. Der Frauenanteil in den Gremien der AQ Austria (Generalversammlung, Board, Kuratorium) lag 2016 bei 52,4%, es konnte also die Geschlechterparität gehalten werden.