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WIRKUNGSZIEL

Ausgeglichene Geschlechterverhältnisse

2015
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Entwicklung der Gleichstellungspolitik in Wissenschaft und Forschung hängt eng mit dem gesellschaftlichen Wandel, der Restrukturierung der globalen Wissenschaftslandschaft, Veränderungen der europäischen Wissenschafts- und Hochschulpolitik und ihren nationalen Ausprägungen zusammen. Vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung des österreichischen Hochschulsystems, etwa durch die Einführung des Kollektivvertrags für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Universitäten und der damit einhergehenden Einführung von Laufbahnstellen als langfristige Karriereperspektiven für wissenschaftliches/künstlerisches Personal, entstanden weitere Steuerungsmöglichkeiten für die Gleichstellungsaktivitäten an öffentlichen Universitäten. Das Gleichstellungsziel des BMWFW (UG 31 Wissenschaft und Forschung) ist auf europäische Vorgaben zur Geschlechtergleichstellung abgestimmt und liefert einen nationalen Beitrag zur Umsetzung der ERA Roadmap (Priorität 4: Gender Equality and Gender Mainstreaming).
Die europäischen Zielsetzungen sind auf den Abbau bestehender Ungleichgewichte zu Lasten der Frauen ausgerichtet und sollen insbesondere folgende Veränderungen erwirken:
– Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und auf allen Hierarchieebenen in Wissenschaft und Forschung
– Abschaffung von strukturellen Barrieren für Frauen, die einer wissenschaftlichen Karriere entgegenstehen (inkl. der Erhöhung des Frauenanteils in Entscheidungsgremien)
– Förderung der Gender-Relevanz von Forschung in allen Disziplinen und Bereichen
– Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf/Studium mit Betreuungsaufgaben.

Im europäischen Vergleich hat Österreich in den vergangenen Jahren aufgeholt. So konnte etwa die gläserne Decke beim universitären Forschungspersonal von 2010 bis 2013 überdurchschnittlich reduziert werden: Während im Schnitt der EU-28 in diesem Zeitraum die gläserne Decke für Frauen kaum geringer wurde (von 1,8 auf 1,75), sank sie in Österreich von 2,04 auf 1,76. Die Zahl 1 bedeutet beim Glasdecken-Index eine gleiche Chance für Frauen wie für Männer Grade-A-Level-Führungspositionen zu erreichen. Je höher die Zahl über 1 hinausgeht, desto „dicker“ ist die gläserne Decke und desto unwahrscheinlicher ist es für Frauen, in diese Führungspositionen zu gelangen.

Beim Frauenanteil in Führungspositionen in der (Grundlagen-)Forschung (Grade A Positions) hat sich Österreich mittlerweile dem EU-28 Schnitt von 20,9 % angenähert und liegt derzeit bei 20,3 % (2013).
Auch bei der Repräsentanz von Frauen in Entscheidungsgremien im Forschungsbereich (Forschungs- und Entwicklungskommissionen, Vorstände, Ausschüsse, Versammlungen sowie Räte) liegt Österreich über dem europäischen Durchschnitt: der Frauenanteil bei den Mitgliedern solcher Entscheidungsgremien liegt bei 38 %, bei der Leitung solcher Gremien im Jahr 2014 sogar bei 27 % (Vergleich EU-28: 28 % bei den Mitgliedern und 22 % bei den Leitungsfunktionen).

Auf nationaler Ebene gilt es daher weiterhin, die Wirkung der bestehenden Gleichstellungsinstrumente und –maßnahmen durch eine stetige Weiterentwicklung und konsequenten Umsetzung zu verbessern, damit in den kommenden Jahren eine kontinuierliche Entwicklung in Richtung einer geschlechtergerechten Wissenschafts- und Forschungslandschaft erfolgt.
Bereits in den letzten Jahren zeigte sich eine stetige Entwicklung in Richtung Geschlechtergerechtigkeit bei Führungspositionen, Entscheidungsgremien sowie beim wissenschaftlichen/künstlerischen Nachwuchs im kompetenzrechtlichen Bereich des Ressorts.

Das Gleichstellungsziel der UG 31 Wissenschaft und Forschung adressiert schwerpunktmäßig die öffentlichen Universitäten, da dort die Personalstruktur besonders ausdifferenziert erfasst wird und zweckmäßige Indikatoren vorliegen.
Die Präsenz von Frauen in Wissenschaft und Forschung zeigt deutliche Fortschritte: Zunehmend mehr Frauen studieren, schließen ihr Studium ab und arbeiten in Wissenschaft und Forschung. Trotz dieser Steigerungen gibt es insbesondere in wissenschaftlichen Führungspositionen nach wie vor einen Aufholbedarf.
Während Frauen bei den Studierenden und Erstabschlüssen noch überrepräsentiert sind und bei den Zweitabschlüssen noch annähernd Geschlechterparität gegeben ist, nimmt der Frauenanteil entlang der Karrierestufen hin zur Professur sukzessive ab.
Damit begründen sich auch die für das Gleichstellungsziel gewählten Wirkungszielkennzahlen zur Erhöhung des Frauenanteils an Laufbahnstellen sowie bei den Professuren. Von 2014 (22,5%) auf 2015 (22,6%) konnte beim Professorinnenanteil eine geringfügige Steigerung von 0,1 Prozentpunkten erreicht werden. Dieser Frauenanteil basiert auf einer Gesamtmenge an unbefristeten wie auch 5 bzw. 6 Jahre befristete Professuren. Allerdings entspricht der im BFG 2015 dargestellte Zielwert einer früheren Berechnungsbasis dieser Wirkungszielkennzahl, die nur auf der Grundmenge der unbefristeten Professuren fußte. Entsprechend dieser Berechnungsbasis konnte eine marginale Steigerung von 0,1 Prozentpunkten von 21,6% auf 21,7% erreicht werden. Da der Zielwert 2015 aber entsprechend der damaligen, noch nicht ausgereiften, Berechnungsbasis gewählt wurde, konnte er nicht gänzlich erfüllt werden. Der Frauenanteil bei Laufbahnstellen konnte immerhin um 0,8 Prozentpunkte von 33,0% im Jahr 2014 auf 33,8% im Jahr 2015 erhöht werden.

Durch eine kontinuierliche Steigerung des Frauenanteils bei den unbefristeten Laufbahnstellen (Tenure Track) wird bereits beim hochqualifizierten wissenschaftlichen/künstlerischen Nachwuchs angesetzt, um eine nachhaltige Steigerung des Frauenanteils bei Professuren zu gewährleisten.

Im Universitätsgesetz (UG) ist seit 2009 eine verpflichtende Frauenquote für universitäre Kollegialorgane verankert. Um die Umsetzung der quotengerechten Beschickung universitärer Leitungsorgane zu forcieren, war 2015 noch eine Wirkungszielkennzahl zur Verringerung der nicht quotengerecht besetzten Universitätsräte verankert. Da das Ziel des BMWFW, kein einziger nicht quotengerecht besetzter Universitätsrat an einer öffentlichen Universität, erreicht ist, wurde diese Wirkungszielkennzahl umgestaltet: Ab dem BFG 2016 wird auf die quotengerechte Besetzung aller obersten universitären Organe abgestellt (Rektorat, Senat, Universitätsrat). Dies deshalb, weil 2015 etwa bei den Senaten noch ein deutlicher Verbesserungsbedarf gegeben war. Dazu ist anzumerken, dass bei den Senaten die Anzahl der Mitglieder aus der Professorinnen- und Professorenkurie mit 50% besonders hoch ist und an den technischen Universitäten auch 2015 ein sehr geringer Frauenanteil unter den Professorinnen und Professoren gegeben war.

Da die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) verantwortliches Organ zur Akkreditierung von Fachhochschulen und Privatuniversitäten sowie von deren Studien(-gängen) ist, beinhaltet die UG 31 das Ziel, die geschlechterparitätische Zusammensetzung der Gremien der AQ Austria aufrecht zu erhalten. Der Frauenanteil in den Gremien der AQ Austria (Generalversammlung, Board, Kuratorium) lag 2015 durchwegs über 50%: bei der Generalversammlung bei 52,2%, beim Board bei 50% und beim Kuratorium bei 60%.

Das BKA initiierte 2014 einen Prozess, der eine ressortübergreifende Abstimmung der Gleichstellungsziele und in weiterer Folge eine Clusterung der Gleichstellungsziele nach Themenbereichen zum Ziel hat. Die UG 31 Wissenschaft und Forschung ist dem Cluster „Gleichstellung in Entscheidungspositionen und -prozessen“ und dem Cluster „Arbeitsmarkt“ zugeordnet. Aktuell werden geeignete Metaindikatoren für die jeweiligen Cluster erarbeitet. Ein ressortübergreifender Textbeitrag für den „Bericht zur Wirkungsorientierung 2015“ wurde fertiggestellt. In beide Initiativen ist das BMWFW aktiv eingebunden.