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WIRKUNGSZIEL

Ausgeglichene Geschlechterverhältnisse

2014
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Entwicklung der Gleichstellungspolitik in Wissenschaft und Forschung hängt eng mit dem gesellschaftlichen Wandel, der Restrukturierung der globalen Wissenschaftslandschaft, mit Veränderungen der europäischen Wissenschafts- und Hochschulpolitik und ihren nationalen Ausprägungen zusammen. Vor dem Hintergrund europäischer Wissenschafts- und Forschungspolitik, institutioneller Reformen, indirekter Formen der Geschlechterdiskriminierung durch Veränderungen der Wissenschaftslandschaft und Laufbahnbedingungen lassen sich die Herausforderungen für die Gleichstellungspolitik an Universitäten und Forschungseinrichtungen ermessen. Diese werden auch in den Gleichstellungszielen der Europäischen Forschungsstrategie (ERA) aufgegriffen. ERA Zielsetzung ist es, bestehende Ungleichgewichte von Frauen abzubauen und folgende Veränderungen zu realisieren:
Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und Hierarchieebenen in Wissenschaft und Forschung, Abschaffung von strukturellen Barrieren für Frauen, die einer wissenschaftlichen Karriere entgegenstehen; Förderung der Gender-Dimension in allen Disziplinen und Bereichen; Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium mit Betreuungsaufgaben.
Dadurch bedingt ist die stetige Weiterentwicklung und nachhaltige Umsetzung der nationalen Gleichstellungsinstrumente notwendig, insbesondere auch die Weiterentwicklung der Steuerungsrelevanz des Gender Pay Gaps durch eine Berechnung auf Grundlage von kollektivvertraglichen Beschäftigungsverhältnissen, auf welche die Universitäten Einfluss nehmen können.

Dieses Gleichstellungsziel wurde bedarfsorientiert gewählt. Im Bereich Wissenschaft und Forschung ist ab der Ebene der Zweitabschlüsse ein spezifischer Frauenförderungsbedarf gegeben. Frauen sind besonders in Führungspositionen deutlich unterrepräsentiert.
2013: 22,1% Professorinnen, 22,6% Professorinnen und Äquivalente (das sind Dozentinnen bzw. Dozenten und assoziierte Professorinnen bzw. assoziierte Professoren), 33,4% Laufbahnstellen (tenure track – mit Entfristungsmöglichkeit), 45,0% wissenschaftliche/künstlerische Assistentinnen.
Die Kennzahlen zum Wirkungsziel zeigen eine durchaus positive Entwicklung. Diese ist in den kommenden Jahren weiterhin zu verbessern.
Bei den Kennzahlen zur Erhöhung des Frauenanteils bei den Laufbahnstellen (Kz 31.4.4) und bei den Professorinnen bzw. Professoren (Kz 31.4.1) haben sich vom Jahr 2013 zum Jahr 2014 jeweils leichte Erhöhungen der Frauenanteile von +0,3% ergeben.
Bei diesen zwei genannten Kennzahlen wurden in der Periode 2008 bis 2012 Anstiege von 2% – 2,4% pro Jahr erzielt, daher war vom Jahr 2013 auf 2014 eine Stabilisierungsphase auf einem hohen Niveau zu erwarten.
Die weiteren Kennzahlen (Anzahl der Universitätsräte, die unter 40% Frauenanteil haben (Kz. 31.4.2), Frauenanteil in den Organen der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (Kz. 31.4.3) wurden in den Zielwerten sowohl 2013 als auch 2014 erreicht.
Um die (auch von 2013 zum Jahr 2014 gegebenen) Fortschritte der öffentlichen Universitäten bei der quotengerechten Besetzung universitärer Kollegialorgane besser abbilden zu können wird die Kennzahl „Anzahl der Universitätsräte, die unter 40% Frauenanteil haben“ durch die Kz. „Quotengerecht besetzte universitäre Leitungsorgane“ ersetzt werden.
Das Wirkungsziel 4 der UG Wissenschaft und Forschung hat vom Jahr 2013 auf das Jahr 2014 zu einer positiven Entwicklung im intendierten Bereich beigetragen. Im Rahmen der ressortübergreifenden Koordinierung der Gleichstellungsziele wurde die besondere Relevanz des Genderziels der UG 31 für die Bereiche „Arbeitsmarkt“ und „Gleichstellung in Entscheidungsprozessen“ herausgearbeitet. Durch die Clusterung der Ziele aus den verschiedenen Untergliederungen ist künftig eine noch fokussiertere Schwerpunktbildung möglich.