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MASSNAHME

Leistungsvereinbarungen mit Universitäten inklusive Gleichstellungszielen, dem IST-A und der ÖAW (inklusive Frauenförderplan)

2015
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Gender Pay Gap

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

91,5

%

Zielzustand

92

%

Erläuterung der Entwicklung

Der Gender Pay Gap bei den unbefristeten §-98 Professuren setzt sich aus beamteten und kollektivvertraglichen Personal zusammen. Bei den beamteten §98-Professuren – der Frauenanteil ist im Vergleich zu den kollektivvertraglichen Arbeitsverhältnissen niedriger – gibt es für die Universitäten keine Steuerungsmöglichkeiten bezüglich Gehalt. Es handelt sich dabei um langjährig bestehende Arbeitsverhältnisse mit der Universität, bei denen ein demensprechend höheres Gehalt bezahlt wird. Wenn von den Universitäten kollektivvertraglich neue § 98-Professorinnen eingestellt werden, die tendenziell aufgrund fehlender Seniorität weniger verdienen als ihre beamteten Pendants, kann dies zu einer Vergrößerung des Gesamt-Gender Pay Gaps bei den §98-Professuren führen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

90,6


Quelle

uni:data

Berechnungsmethode

Durchschnittlicher Lohn einer Professorin nach §98 UG 2002 : Durchschnittlicher Lohn eines Professors nach §98 UG 2002

Meilenstein: Weitere Umsetzung im Rahmen der Leistungsvereinbarung

Details zum Meilenstein

2015

Istzustand (2015)

Die Umsetzung des Frauenförderungsplans der ÖAW insbesondere der Frauenförderung durch Maßnahmen im Recruiting (u.a. bevorzugte Aufnahme von Frauen bei gleicher Qualifikation, Einsetzung von Search Committees insbesondere bei der Besetzung von Institutsleitungen) und in der Personalentwicklung wurde begonnen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

2014 wird der Frauenförderplan vorgelegt und im Rahmen eines Begleitgesprächs mit der ÖAW diskutiert

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2015

Zielzustand (Beschreibung)

Weitere Umsetzung im Rahmen der Leistungsvereinbarung

Erläuterung der Entwicklung

Die ÖAW bekennt sich gemäß ihrer Leistungsvereinbarung mit dem BMWFW 2015-2017 zu einer zielgruppenübergreifenden Diversitätspolitik und damit zur Schaffung eines in sozialer und kultureller Hinsicht diskriminierungsfreien Arbeitsumfeldes. Insbesondere sollen auch Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ein jährliches Gender Impact Assessment durchgeführt werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Umsetzung strategischer Gleichstellungsziele der Leistungsvereinbarungen

Details zum Meilenstein

2015

Istzustand (2015)

2015 wurden die strategischen Gleichstellungsziele, wie sie in den Leistungsvereinbarungen festgelegt wurden, weiterhin umgesetzt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

2014 werden strategische Gleichstellungsziele der Leistungsvereinbarungen umgesetzt

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2015

Zielzustand (Beschreibung)

2015 werden strategische Gleichstellungsziele der Leistungsvereinbarungen umgesetzt

Erläuterung der Entwicklung

Da im Bereich von Wissenschaft und Forschung die umfassende Genderparität noch nicht umgesetzt wurde, müssen weiterhin strategische Ziele im Sinne einer stückweisen Erreichung des Ziel anvisiert werden. Im Rahmen der Leistungsvereinbarungen können solche strategischen Zielvorgaben angesprochen und realisiert werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze