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WIRKUNGSZIEL

Ausgeglichene Geschlechterverhältnisse

2017
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Entwicklung der Gleichstellungspolitik in Wissenschaft und Forschung hängt eng mit dem gesellschaftlichen Wandel, der Restrukturierung der globalen Wissenschaftslandschaft, Veränderungen der europäischen Wissenschafts- und Hochschulpolitik und ihren nationalen Ausprägungen zusammen. Die Weiterentwicklung des österreichischen Hochschulsystems, etwa durch den „Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan“, die „Nationale Strategie zur sozialen Dimension in der Hochschulbildung“, das Projekt „Zukunft Hochschule“, die Umsetzung einer kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung oder die Einführung des Kollektivvertrags für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Universitäten und die damit einhergehende Etablierung von Laufbahnstellen als langfristige Karriereperspektiven für wissenschaftliches/künstlerisches Personal, eröffnet weitere Steuerungs- bzw. Implementierungsmöglichkeiten für Gleichstellungsaktivitäten. Das Gleichstellungsziel des BMBWF (UG 31 Wissenschaft und Forschung) ist auf europäische Vorgaben zur Geschlechtergleichstellung abgestimmt und liefert einen nationalen Beitrag zur Umsetzung der ERA Roadmap (Priorität 4: Gender Equality and Gender Mainstreaming).

Die europäischen Zielsetzungen sind auf den Abbau bestehender Ungleichgewichte zu Lasten der Frauen ausgerichtet und sollen insbesondere folgende Veränderungen erwirken:
• Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und auf allen Hierarchieebenen in Wissenschaft und Forschung
• Integration der Dimension Geschlecht/Gender in alle (internen) Steuerungsstrukturen verbunden mit dem Abbau von Barrieren für Frauen in Wissenschafts- und Forschungsinstitutionen
• Einbindung der Dimension Geschlecht/Gender in Forschung und forschungsgeleitete Lehre

Im europäischen Vergleich hat Österreich in den vergangenen Jahren aufgeholt: So konnte etwa die gläserne Decke beim universitären Forschungspersonal von 2010 bis 2013 überdurchschnittlich reduziert werden: Während im Schnitt der EU-28 in diesem Zeitraum die gläserne Decke für Frauen kaum geringer wurde (von 1,8 auf 1,75), sank sie in Österreich von 2,04 auf 1,76 (»She Figures« 2015, aktuellere Daten liegen derzeit nicht vor). Der Wert 1 bedeutet beim Glasdecken-Index, dass der Frauenanteil in Führungspositionen (Grade A) den beim gesamten Personal (Grade A,B,C) widerspiegelt, was auf gleiche Karrierechancen für Frauen und Männer hindeutet. Je höher der Wert über 1 hinausgeht, desto »dicker« ist die gläserne Decke und desto unwahrscheinlicher ist es für Frauen, in Führungspositionen zu gelangen.

Beim Frauenanteil in Führungspositionen in der (Grundlagen-)Forschung (Grade A Positions) hat sich Österreich bis 2013 dem EU-28 Schnitt von 20,9% angenähert und liegt bei 20,3% (»She Figures« 2015).

Auch bei der Repräsentanz von Frauen in Entscheidungsgremien im Forschungsbereich (Forschungs- und Entwicklungskommissionen, Vorstände, Ausschüsse, Versammlungen sowie Räte) liegt Österreich über dem europäischen Durchschnitt: Der Frauenanteil bei den Mitgliedern solcher Entscheidungsgremien liegt bei 38%, bei der Leitung solcher Gremien im Jahr 2014 bei 27% (Vergleich EU-28: 28% bei den Mitgliedern und 22% bei den Leitungsfunktionen; »She Figures« 2015).

Auf nationaler Ebene gilt es daher weiterhin, die Wirkung bestehender Gleichstellungsinstrumente und -maßnahmen durch eine stetige Weiterentwicklung und konsequente Umsetzung zu verbessern, damit die kontinuierliche Entwicklung in Richtung Geschlechtergerechtigkeit bei Führungspositionen, Entscheidungsgremien sowie beim wissenschaftlichen/künstlerischen Nachwuchs im kompetenzrechtlichen Bereich des Ressorts weiter voranschreitet.

Im Zuge des vom BMÖDS initiierten ressortübergreifenden Abstimmungsprozesses der Gleichstellungsziele wurde eine inhaltliche Clusterung der Gleichstellungsziele aller Ressorts nach Themenbereichen vorgenommen. Das Gleichstellungsziel der UG 31 wurde dabei den Clustern „Arbeitsmarkt und Bildung“ und „Gleichstellung in Entscheidungspositionen und -Prozessen“ zugeordnet. Bei ersterem Cluster setzt sich das BMBWF das Ziel, eine geschlechtergerechte Bezahlung (Gender Pay Gap) in wissenschaftlichen/künstlerischen Führungspositionen herzustellen sowie die vorhandene Geschlechtersegregation nach Studienfeldern kontinuierlich abzubauen. Beim Cluster „Gleichstellung in Entscheidungspositionen und -Prozessen“ liegen die Zielsetzungen insbesondere in der geschlechtergerechten Besetzung von universitären Kollegialorganen, aber auch im Abbau der „gläsernen Decke“ an öffentlichen Universitäten.

Deutliche Fortschritte sind bezüglich Präsenz von Frauen in Wissenschaft und Forschung feststellbar: Zunehmend mehr Frauen studieren, schließen ihr Studium ab und arbeiten in Wissenschaft und Forschung – genau genommen liegen bei den Studierenden und den Erstabschlüssen die Frauen bereits vor den Männern. Trotz dieser Steigerungen gibt es insbesondere in wissenschaftlichen/künstlerischen Führungspositionen nach wie vor einen Aufholbedarf, nimmt doch der Frauenanteil entlang der Karrierestufen hin zur Professur sukzessive ab.
Damit begründen sich auch die gewählten Wirkungszielkennzahlen zur Erhöhung des Frauenanteils an Laufbahnstellen sowie bei den Professuren. Von 2016 (23,7%) auf 2017 (24,4 %) konnte beim Professorinnenanteil eine Steigerung um 0,7 Prozentpunkte erreicht werden. Der Frauenanteil bei Laufbahnstellen konnte bei etwa 35% gehalten werden. Diese Wirkung konnte u. a. durch eine Verzahnung der Instrumente „Wirkungsorientierte Budgetierung“ sowie „Universitäre Leistungsvereinbarung“ erreicht werden: Mit den Universitäten wurden als Beiträge zu den Wirkungszielen im Rahmen der Leistungsvereinbarungsperiode 2016–2018 verbindliche Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils bei Laufbahnstellen und Professuren vereinbart.
Durch eine kontinuierliche Steigerung des Frauenanteils bei den unbefristeten Laufbahnstellen (Tenure Track) wird bereits beim hochqualifizierten wissenschaftlichen/künstlerischen Nachwuchs angesetzt, um eine nachhaltige Steigerung des Frauenanteils bei Professuren zu gewährleisten.
Ebenso essentiell ist Geschlechtergerechtigkeit in Entscheidungspositionen und -prozessen: Daher ist seit 2009 im Universitätsgesetz (UG) eine verpflichtende Frauenquote für universitäre Kollegialorgane verankert. Die Umsetzung dieser Verpflichtung wird durch die Kennzahl 31.4.2 abgebildet. Hier wird ersichtlich, dass der überwiegende Teil der universitären Leitungsorgane (Rektorate, Senate, Universitätsräte) inzwischen quoten- und damit geschlechtergerecht besetzt ist. Für die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria), die das verantwortliche Organ zur Akkreditierung von Fachhochschulen und Privatuniversitäten sowie von deren Studien(-gängen) ist, wird in der UG 31 die geschlechterparitätische Zusammensetzung der Gremien als Ziel festgelegt. Der Frauenanteil in den Gremien der AQ Austria (Generalversammlung, Board, Kuratorium) lag 2017 bei 54,8%, es konnte also ein Frauenanteil von mindestens 50% gehalten werden.