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WIRKUNGSZIEL

Ausgeglichene Geschlechterverhältnisse

2018
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Entwicklung der Gleichstellungspolitik in Wissenschaft und Forschung hängt eng mit Veränderungen der europäischen Wissenschafts- und Hochschulpolitik und ihren nationalen Ausprägungen zusammen. Die Weiterentwicklung des österreichischen Hochschulsystems, etwa durch den „Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan“, die „Nationale Strategie zur sozialen Dimension in der Hochschulbildung“, das Projekt „Zukunft Hochschule“, die Umsetzung einer kapazitätsorientierten Universitätsfinanzierung oder die Etablierung von Laufbahnstellen als langfristige Karriereperspektiven für wissenschaftliches/künstlerisches Personal, eröffnet weitere Steuerungs- bzw. Implementierungsmöglichkeiten für Gleichstellungsaktivitäten. Wenngleich festzuhalten ist, dass in Bereichen wie der Medizin auch bestehende Ausbildungsstrukturen und Wissenschaftskulturen Hindernisse für Frauen auf dem Weg in Führungspositionen darstellen, denen wirksam zu begegnen ist. Das Gleichstellungsziel des BMBWF (UG 31) ist auf europäische Vorgaben zur Geschlechtergleichstellung abgestimmt und liefert einen nationalen Beitrag zur Umsetzung der ERA Roadmap (Priorität 4: Gender Equality and Gender Mainstreaming).
Im europäischen Vergleich hat Österreich in den vergangenen Jahren aufgeholt: So konnte etwa die gläserne Decke beim universitären Forschungspersonal von 2013 bis 2016 weiter reduziert werden und liegt unter dem Schnitt der EU-28: Während sie in Österreich im Beobachtungszeitraum von 1,60 auf 1,55 sank, ging sie im EU-Schnitt von 1,68 auf 1,64 zurück (Figures 2018). Der Wert 1 bedeutet beim Glasdecken-Index, dass der Frauenanteil in Führungspositionen den beim gesamten Personal widerspiegelt, was auf gleiche Karrierechancen für Frauen und Männer hindeutet. Je höher der Wert über 1 hinausgeht, desto »dicker« ist die gläserne Decke und desto unwahrscheinlicher ist es für Frauen, in Führungspositionen zu gelangen.
Der Frauenanteil in Führungspositionen in der (Grundlagen-)Forschung hat sich in Österreich von 2013 auf 2016 von 21,5 % auf 22,7 % erhöht und lag damit 2016 knapp unter dem EU-28 Schnitt von 23,7 % (She Figures 2018). Bezüglich des Frauenanteils an bei den Leitungen von Hochschuleinrichtungen liegt Österreich mit 26,3 % hingegen deutlich über dem EU-Durchschnitt von 21,7 % (She Figures 2018). Auch bei der Repräsentanz von Frauen in Entscheidungsgremien im Forschungsbereich (Forschungs- und Entwicklungskommissionen, Vorstände, Ausschüsse, Versammlungen sowie Räte) liegt Österreich über dem europäischen Durchschnitt: Der Frauenanteil bei den Mitgliedern solcher Entscheidungsgremien lag 2017 bei 38 %, bei der Leitung solcher Gremien im Jahr 2017 bei 21% (Vergleich EU-28: 27 % bei den Mitgliedern und 20 % bei den Leitungsfunktionen; She Figures 2018).
Auf nationaler Ebene gilt es daher weiterhin, die Wirkung bestehender Gleichstellungsinstrumente und -maßnahmen durch eine stetige Weiterentwicklung und konsequente Umsetzung zu verbessern, damit die kontinuierliche Entwicklung in Richtung Geschlechtergerechtigkeit bei Führungspositionen, Entscheidungsgremien sowie beim wissenschaftlichen/künstlerischen Nachwuchs im kompetenzrechtlichen Bereich des Ressorts weiter voranschreitet.
Im Zuge des vom BMÖDS initiierten ressortübergreifenden Abstimmungsprozesses der Gleichstellungsziele wurde eine inhaltliche Clusterung der Gleichstellungsziele aller Ressorts nach Themenbereichen vorgenommen. Das Gleichstellungsziel der UG 31 wurde dabei den Clustern „Arbeitsmarkt und Bildung“ und „Gleichstellung in Entscheidungspositionen und -Prozessen“ zugeordnet. Bei ersterem Cluster setzt sich das BMBWF das Ziel, eine geschlechtergerechte Bezahlung (Gender Pay Gap) in wissenschaftlichen/künstlerischen Führungspositionen herzustellen sowie die vorhandene Geschlechtersegregation nach Studienfeldern kontinuierlich abzubauen. Beim Cluster „Gleichstellung in Entscheidungspositionen und -Prozessen“ liegen die Zielsetzungen insbesondere in der geschlechtergerechten Besetzung von universitären Kollegialorganen, aber auch im Abbau der „gläsernen Decke“ an öffentlichen Universitäten.

Deutliche Fortschritte sind bezüglich der Präsenz von Frauen in Wissenschaft und Forschung feststellbar: Zunehmend mehr Frauen studieren, schließen ihr Studium ab und arbeiten in Wissenschaft und Forschung – bei den Studierenden und den Erstabschlüssen liegen die Frauen bereits vor den Männern. Trotz dieser Entwicklungen gibt es insbesondere in wissenschaftlichen/künstlerischen Führungspositionen nach wie vor einen Aufholbedarf, nimmt doch der Frauenanteil entlang der Karrierestufen hin zur Professur sukzessive ab.
Damit begründen sich auch die gewählten Wirkungszielkennzahlen zur Erhöhung des Frauenanteils an Laufbahnstellen sowie bei den Professuren. Von 2016 (23,7 %) auf 2018 (24,9 %) konnte beim Professorinnenanteil eine Steigerung um 1,2 Prozentpunkte erreicht werden. Der Frauenanteil bei Laufbahnstellen konnte 2018 von 35 % auf 36 % gesteigert werden. Diese Wirkung konnte unter anderem durch eine Verzahnung der Wirkungsorientierten Budgetierung mit den Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten erreicht werden, da hier in der Periode 2016-2018 obligate Leistungsbeiträge bezüglich der Erhöhung des Frauenanteils bei Laufbahnstellen und Professuren vereinbart wurden, in der neuen LV-Periode 2019-2021 wurden die Bemühungen in dieser Hinsicht sogar noch intensiviert.
Durch eine kontinuierliche Steigerung des Frauenanteils bei den unbefristeten Laufbahnstellen (Tenure Track) wird bereits beim hochqualifizierten wissenschaftlichen/künstlerischen Nachwuchs angesetzt, um eine nachhaltige Steigerung des Frauenanteils bei Professuren zu gewährleisten.
Ebenso essentiell ist Geschlechtergerechtigkeit in Entscheidungspositionen und -prozessen: Daher ist seit 2009 im Universitätsgesetz (UG) eine verpflichtende Frauenquote für universitäre Kollegialorgane verankert. Die Umsetzung dieser Verpflichtung wird durch die Kennzahl 31.4.2 abgebildet. Hier wird ersichtlich, dass der überwiegende Teil der universitären Leitungsorgane (Rektorate, Senate, Universitätsräte) inzwischen quoten- und damit geschlechtergerecht besetzt ist.