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KENNZAHL

Quotengerecht besetzte universitäre Leitungsorgane

Quotengerecht besetzte universitäre Leitungsorgane

2018
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Eine besondere Herausforderung ist die geschlechtergerechte Besetzung der Universitätssenate: Seit Beginn der laufenden Funktionsperiode (1. Oktober 2016) gilt bereits ein Mindestfrauenanteil von 50 % (eingeführt durch eine Universitätsgesetz-Novelle 2015, wo er sich für Kollegialorgane von 40 % auf 50 % erhöhte), was eine deutliche Erhöhung der Mindestfrauenanzahl für die Senate mit sich brachte, müssen doch seitdem im Falle von 18 Mitgliedern 9 Frauen, im Falle von 26 Mitgliedern 13 Frauen dem Senat angehören, um die Quote zu erfüllen. Da – vor allem aufgrund des niedrigen Frauenanteils bei den Professuren – nicht alle Senate die gesteigerte Anforderung erfüllen konnten, sank der Anteil der quotengerecht besetzten Leitungsorgane von 2016 auf 2017. Da die Funktionsperiode auch 2018 noch läuft, konnte sich in dieser Hinsicht auch 2018 keine Verbesserung einstellen. Eine solche kann erst 2019 im Zuge der Senatswahlen erwartet werden.


Quelle

uni:data (www.bmbwf.gv.at/unidata)

Berechnungsmethode

Anteil der quotengerecht besetzen universitären Leitungsorgane (Rektorat, Universitätsrat, Senat) an allen universitären Leitungsorganen