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KENNZAHL

Quotengerecht besetzte universitäre Leitungsorgane

2019
Kennzahl überwiegend erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Seit Inkrafttreten der UG-Bestimmungen zur Umsetzung einer Frauenquote in universitären Kollegialorganen im Oktober 2009 hat sich die Präsenz von Frauen in den obersten Organen (Rektorat, Universitätsrat, Senat) sukzessive erhöht. Alle Rektorate und Universitätsräte erreichten 2018 die Quote. Bei zahlreichen Senaten hingegen konnte die Quote nicht erreicht werden. Gründe lagen etwa darin, dass
• in Senaten die Hälfte der Mitglieder aus der Professorinnen- und Professorenkurie stammen muss. Da dort – wie Kennzahl 31.4.1. zeigt – trotz eines steigenden Frauenanteils immer noch Männer überwiegen ist die Rekrutierung von Professorinnen für den Senat schwierig
• die vorhandenen Professorinnen häufig auch für die Mitarbeit in weiteren Kollegialorganen angefragt werden und Tätigkeiten in universitären Kollegialorganen nicht von allen Universitäten flächendeckend im Leistungsverzeichnis der betreffenden Person anerkannt werden. An Universitäten ohne Honorierung von Gremienarbeit gibt es daher nur geringe Anreize für Frauen, weitere Gremientätigkeiten zu übernehmen
• es an einigen Universitäten auch problematisch ist, bei den Studierenden Vertreterinnen für eine Mitwirkung im Senat zu finden.
Trotzdem ist ein Trend in Richtung mehr Geschlechtergerechtigkeit bei den universitären Leitungsgremien feststellbar, der den eingeschlagenen Weg bestätigt.


Quelle

uni:data (www.bmbwf.gv.at/unidata)

Berechnungsmethode

Anteil der quotengerecht besetzen universitären Leitungsorgane (Rektorat, Universitätsrat, Senat) an allen universitären Leitungsorganen