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MASSNAHME

Umsetzung der geschlechtergerechten Aufteilung bei der Beschickung von Gremien im kompetenzrechtlichen Bereich des Ressorts

2018
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der Frauen in allen Gremien der AQ Austria (Kuratorium, Board und Generalversammlung) an allen Mitgliedern

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

51

%

Zielzustand

50

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria ist gemäß Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz verantwortliches Organ zur Akkreditierung von Fachhochschulen und Privatuniversitäten sowie deren Studien(-gängen), daher ist eine geschlechtergerechte Besetzung leitender Organe der AQ Austria von Bedeutung. in den letzten Jahren konnte hier kontinuierlich eine ungefähre Geschlechterparität gehalten werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

52,4


Quelle

AQ Austria

Berechnungsmethode

Anteil der Frauen in allen Gremien der AQ Austria (Kuratorium, Board und Generalversammlung) an allen Mitgliedern

Kennzahl: Anteil der quotengerecht besetzten Universitätsräte

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

83,3

%

Zielzustand

100

%

Erläuterung der Entwicklung

Eine besondere Herausforderung ist die geschlechtergerechte Besetzung der Senate: Seit Beginn der laufenden Funktionsperiode (1. Oktober 2016) gilt bereits ein Mindestfrauenanteil von 50,0 % (eingeführt durch eine Universitätsgesetz-Novelle 2015, wo er sich für Kollegialorgane von 40 % auf 50 % erhöhte), was eine deutliche Erhöhung der Mindestfrauenanzahl für die Senate mit sich brachte, müssen doch seitdem im Falle von 18 Mitgliedern 9 Frauen, im Falle von 26 Mitgliedern 13 Frauen dem Senat angehören, um die Quote zu erfüllen. Da – vor allem aufgrund des niedrigen Frauenanteils unter Professor/innen – nicht alle Senate die gesteigerte Anforderung erfüllen konnten, sank der Anteil der quotengerecht besetzten Leitungsorgane von 2016 auf 2017. Da die Funktionsperiode auch 2018 noch läuft, konnte sich in dieser Hinsicht auch 2018 keine Verbesserung einstellen.
Im Zuge der Senatswahlen 2019 ist eine deutliche Erhöhung der Anzahl der quotengerecht besetzten Senate zu erwirken. Wesentliche Voraussetzungen dafür bilden die sukzessive Erhöhung des Frauenanteils bei Laufbahnstellen bzw. des Professorinnenanteils insbesondere in den MINT-„Kernbereichen“ Technik und Informatik, aber auch eine konsequentere Anerkennung von Beiträgen zur inneruniversitären Entwicklung im Leistungsverzeichnis betroffener Personen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2015

Ausgangspunkt der Planung

100


Quelle

BMBWF (uni:data)

Berechnungsmethode

Anteil der quotengerecht besetzten Universitätsräte