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MASSNAHME

Geschlechtergerechte Beschickung von Gremien

Umsetzung der geschlechtergerechten Aufteilung bei der Beschickung von Gremien im kompetenzrechtlichen Bereich des Ressorts: oberste Leitungsorgane von Universitäten, Organe der AQ Austria

2016
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der quotengerecht besetzten universitären Leitungsorgane (Rektorat, Universitätsrat, Senat) an allen Universitäten

Details zur Kennzahl

2016

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

87,9

%

Zielzustand

80,3

%

Erläuterung der Entwicklung

Der überwiegende Großteil der universitären Leitungsorgane (Rektorate, Senate, Universitätsräte) ist inzwischen geschlechtergerecht besetzt. Es gibt dabei nur einige wenige Ausnahmen, die insbesondere die Senate einiger Universitäten betreffen. Dass gerade die Senate am ehesten an der Herstellung einer geschlechtergerechten Besetzung scheitern liegt zum einen daran, dass die Hälfte der Mitglieder aus der Professorinnen- und Professorenkurie stammen muss. Da dort – wie in Kennzahl 31.4.1. gezeigt – trotz einer Tendenz in Richtung Erhöhung des Frauenanteils immer noch Männer überwiegen, ist die Rekrutierung von Professorinnen für den Senat schwierig, insbesondere an Technischen Universitäten, zumal die wenigen vorhandenen Kandidatinnen auch für die Mitarbeit in weiteren Kollegialoganen angefragt werden und Tätigkeiten in universitären Kollegialorganen nicht flächendeckend im Leistungsverzeichnis der betreffenden Person anerkannt werden. An einigen Universitäten ist es zum anderen auch problematisch, bei den Studierenden Vertreterinnen für eine Mitwirkung im Senat zu finden. Trotzdem lässt sich in der Gesamtsicht ein erstaunlich stabiler Trend in Richtung verbesserter Geschlechtergerechtigkeit bei den universitären Leitungsgremien feststellen, der den eingeschlagenen Weg zu bestätigen scheint.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2012

Ausgangspunkt der Planung

71,2


Quelle

BMWFW (uni:data)

Berechnungsmethode

Anteil der quotengerecht besetzten universitären Leitungsorgane (Rektorat, Universitätsrat, Senat) an allen Universitäten

Kennzahl: Anteil der Frauen in allen Gremien der AQ Austria (Kuratorium, Board und Generalversammlung) an allen Mitgliedern

Details zur Kennzahl

2016

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

52,4

%

Zielzustand

45

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria ist gemäß Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz verantwortliches Organ zur Akkreditierung von Fachhochschulen und Privatuniversitäten sowie deren Studien(-gängen), daher ist eine geschlechtergerechte Besetzung leitender Organe der AQ Austria von Bedeutung. in den letzten Jahren konnte hier kontinuierlich eine ungefähre Geschlechterparität gehalten werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2012

Ausgangspunkt der Planung

50


Quelle

AQ Austria

Berechnungsmethode

Anteil der Frauen in allen Gremien der AQ Austria (Kuratorium, Board und Generalversammlung) an allen Mitgliedern