MASSNAHME
Umsetzung der Maßnahmen aus dem Verkehrssicherheitsprogramm 2011 bis 2020 mit dem Schwerpunkt auf bewusstseinsbildende Maßnahmen
Umsetzung der Maßnahmen aus dem Verkehrssicherheitsprogramm 2011 bis 2020 mit dem Schwerpunkt auf bewusstseinsbildende Maßnahmen
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der bewusstseinsbildenden Sicherheitsempfehlungen, die durch Maßnahmen umgesetzt werden
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
20%
Zielzustand
20%
Erläuterung der Entwicklung
20 % der ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen wurden innerhalb eines Jahres umgesetzt.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2014
Ausgangspunkt der Planung
20
Quelle
Bundesanstalt für Verkehr, Sicherheitsbericht gemäß § 19 UUG 2005
Berechnungsmethode
100 / Anzahl der früheren (Zeitraum: 5 Jahre) im Rahmen von unabhängigen Sicherheitsuntersuchungen von Unfällen und Störungen ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen * Anzahl der im Anschluss an früher ausgesprochene Sicherheitsempfehlungen getroffenen Maßnahmen
Kennzahl: Anzahl der durchgeführten Einsätze der technischen Unterwegskontrollen mit mobilen Prüfzügen zur Bewusstseinsbildung
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
478Anzahl
Zielzustand
650Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben unterlagen zwischen der Planung des Wirkungsziels im BVA 2016 und der Umsetzung der Maßnahmen 2016 einer wesentlichen Änderung im Bereich der technischen Unterwegskontrollen gemäß § 58 KFG 1967:
Die vom Bund angebotene Unterstützung bei Einsätzen zu technischen Unterwegskontrollen gemäß § 58 KFG 1967 wurde in der Vergangenheit von 6 Bundesländern in Anspruch genommen. In den letzten 5 Jahren fanden von der Gesamtzahl der vom Bund unterstützten technischen Unterwegskontrollen jährlich rund 400 Einsätze (entspricht durchschnittlich 33,33 Einsätze pro Monat) im Bundesland Wien statt.
Beginnend mit Juni 2015 hat Wien Vorkehrungen getroffen, um die Einsätze zu technischen Unterwegskontrollen ohne eine diesbezügliche Unterstützung des Bundes vorzunehmen. Da im Bundesland Wien mit den personellen und technischen Ressourcen von Seiten der Landesprüfstelle Wien und der Landesverkehrsabteilung der Polizei Wien das Auslangen gefunden wird, besteht seither kein Bedarf mehr an einer Mitwirkung des Bundes bei der Durchführung der technischen Unterwegskontrollen. Es fanden 2016 nichts desto trotz 478 vom Bund unterstützte technische Unterwegskontrollen statt.
Diese wurden von der ASFINAG in Zusammenarbeit mit dem BMI in den Bundesländern Burgenland, Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg durchgeführt.
Eine Abänderung des Zielzustands im BVA 2016 war nicht mehr möglich und wurde im BVA 2017 vorgesehen. Im Vergleich zum Vorjahr (2015) stieg die Anzahl der vom Bund unterstützten technischen Unterwegskontrollen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2014
Ausgangspunkt der Planung
658
Quelle
Bundesanstalt für Verkehr, Tätigkeitsbericht gemäß § 58 Abs. 2b KFG 1967
Berechnungsmethode
Rückblickende Zählung der Einsätze
Meilenstein: Vorbereitung und Durchführung einer bewusstseinsbildenden Kampagne 2015/2016 abgestimmt auf aktuelle Schwerpunkte der Unfallstatistik
Details zum Meilenstein
Istzustand (2016)
Die bewusstseinsbildende Kampagne 2015/2016 zum Thema Geschwindigkeit wurde vorbereitet, mit 3.11.2016 gestartet und läuft noch bis Anfang Mai 2017
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2012
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Istzustand 2014: Evaluierung der Kampagne 2012/2013 wurde durchgeführt
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2016
Zielzustand (Beschreibung)
Vorbereitung und Durchführung einer bewusstseinsbildenden Kampagne 2015/2016 abgestimmt auf aktuelle Schwerpunkte der Unfallstatistik
Erläuterung der Entwicklung
Die bewusstseinsbildende Kampagne 2015/2016 zum Thema Geschwindigkeit wurde vorbereitet, nach Mittelfreigabe durch das BMF mit 3.11.2016 gestartet und läuft noch bis Anfang Mai 2017. Sie wird parallel und nach Abschluss umfassend evaluiert.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: 6. Ausschreibung des Verkehrssicherheitsfonds (Thema in Abhängigkeit vom Österreichischen Verkehrssicherheitsprogramm und der Entwicklung der Unfallstatistik); Evaluierung der Wirksamkeit der umgesetzten Projekte
Details zum Meilenstein
Istzustand (2016)
VSF Richtlinie wurde aktualisiert; die Ausschreibung wurde noch nicht gestartet
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2014
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Istzustand 2014: 4. Ausschreibung des Verkehrssicherheitsfonds zum Thema "zu Fuß unterwegs - Mobilität sicher(n)"; alle geförderten Projekte unterliegen einer Selbstevaluierung der Wirkung durch die Fördernehmer
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2016
Zielzustand (Beschreibung)
6. Ausschreibung des Verkehrssicherheitsfonds (Thema in Abhängigkeit vom Österreichischen Verkehrssicherheitsprogramm und der Entwicklung der Unfallstatistik); Evaluierung der Wirksamkeit der umgesetzten Projekte
Erläuterung der Entwicklung
Ausschreibungen des VSF erfolgen auf Basis gültiger VSF Richtlinien. Eine Aktualisierung der Richtlinie wurde im April 2016 dem BMF zur Einvernehmensherstellung übermittelt. Da bis dato noch kein Einvernehmen erzielt werden konnte, fehlt auch eine wesentliche Grundlage für die Ausschreibung.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise