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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Verkehrssicherheit

2016
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben unterlagen zwischen der Planung des Wirkungsziels im BVA 2016 und der Umsetzung der Maßnahmen 2016 einer wesentlichen Änderung im Bereich der technischen Unterwegskontrollen gemäß § 58 KFG 1967:
Die vom Bund angebotene Unterstützung bei Einsätzen zu technischen Unterwegskontrollen gemäß § 58 KFG 1967 wurde in der Vergangenheit von 6 Bundesländern in Anspruch genommen. In den letzten 5 Jahren fanden von der Gesamtzahl der vom Bund unterstützten technischen Unterwegskontrollen jährlich rund 400 Einsätze (entspricht durchschnittlich 33,33 Einsätze pro Monat) im Bundesland Wien statt.

Beginnend mit Juni 2015 hat Wien Vorkehrungen getroffen, um die Einsätze zu technischen Unterwegskontrollen ohne eine diesbezügliche Unterstützung des Bundes vorzunehmen. Da im Bundesland Wien mit den personellen und technischen Ressourcen von Seiten der Landesprüfstelle Wien und der Landesverkehrsabteilung der Polizei Wien das Auslangen gefunden wird, besteht seither kein Bedarf mehr an einer Mitwirkung des Bundes bei der Durchführung der technischen Unterwegskontrollen. Es fanden 2016 nichts desto trotz 478 vom Bund unterstützte technische Unterwegskontrollen statt.

Verkehrsunfälle verursachen menschliches Leid und hohe volkswirtschaftliche Kosten. Die Senkung der Unfallzahlen ist daher aus sozialen, ökologischen und volkswirtschaftlichen Gründen geboten. Bewusstseinsbildende Maßnahmen wie Sicherheitsuntersuchungen, technische Unterwegskontrollen und Kampagnen des Verkehrssicherheitsfonds tragen wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei.
Auf Basis der Unfallstatistik und der Unfallursachenforschung wurde für die bewusstseinsbildende Kampagne 2016/17 das Thema „nicht angepasste Geschwindigkeit“ gewählt. Zentrale Zielsetzung der Verkehrssicherheitskampagne ist die Prävention von Verkehrsunfällen aufgrund überhöhter oder nicht angepasster Geschwindigkeit im Straßenverkehr, speziell auf Landstraßen.
Die Kennzahl betreffend den Anteil der bewusstseinsbildenden Sicherheitsempfehlungen, die durch Maßnahmen umgesetzt wurden, zeigt eine weitgehend stabile Entwicklung.
Die Rahmenbedingungen betreffend die technischen Unterwegskontrollen haben sich Mitte 2015 verändert. Die Änderung des Zielzustands des Jahres 2016 war nicht mehr möglich. Die neue Zielgröße wurde im Rahmen des Bundesvoranschlags 2017 berücksichtigt. Die technischen Unterwegskontrollen wurden von der ASFINAG in Zusammenarbeit mit dem BMI in den Bundesländern Burgenland, Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg durchgeführt. Im Vergleich zum Vorjahr (2015) stieg die Anzahl der vom Bund unterstützten technischen Unterwegskontrollen.